Erstellt am 11.01.2021 um 09:16 Uhr von Kratzbürste
Warum nicht; allerdings stellt sich die Frage, ob der Tagesordnungspunkt aussagekräftig genug formuliert ist. Weiß man denn, was überhaupt unter deinen Namen diskutiert und ggf. beschlossen werden soll?
Erstellt am 11.01.2021 um 09:16 Uhr von Erbsenzähler
Ja, warum nicht? Es sollte aber auch mitgeteilt werden warum!
Erstellt am 11.01.2021 um 09:25 Uhr von Enigmathika
Laut Beschluss des BAG vom 22. Januar 2014 – 7 AS 6/13 kann die Tagesordnung während der Sitzung einstimmig geändert werden, wenn der BR beschlussfähig ist. Wenn Du dagegen bist, klappt das also nicht.
Des Weiteren ist der BRV verpflichtet, einen bestimmten Punkt auf die Tagesordnung einer Betriebsratssitzung zu setzen, wenn ein Viertel der Betriebsratsmitglieder es beantragt. das gilt dann für die nächste Sitzung.
Da sich die BR-Mitglieder anhand der TOP auf die Sitzung vorbereiten können sollen, sollte da aber schon ein bisschen mehr als Dein Name stehen.
Gruß
Enigmathika
Erstellt am 11.01.2021 um 09:32 Uhr von rtjum
wenn da nur Dein Name steht, dann würde ich den BRV mal nach näheren Informationen fragen damit Du dich auf die Sitzung auch korrekt vorbereiten kannst!
Oder ist Dir der Grund vielleicht schon bekannt?
Erstellt am 11.01.2021 um 12:37 Uhr von paula
mal selber im Sündenregister kramen und überlegen, was der Grund ist. Einen Beschluss wird man so nicht fassen können. Oder vielleicht wollen dir die Kollegen auch nur zum Geburtstag etc. gratulieren.... Man weiß es nicht, also ggf. nachfragen