Erstellt am 20.07.2006 um 10:22 Uhr von nidis
Genauso wie vorher auch.
Betriebsratsarbeit ist ein Ehrenamt und du bekommst keine extra Vergütung dafür.
Erstellt am 20.07.2006 um 10:24 Uhr von RolfH
Hallo Opwert,
das Amt des BRV ist ein Ehrenamt (wie die BRM auch) es gibt hierfür keine gesonderte Entlohnung, sonder der Verdienst bleibt gleich wie vorher, als man noch nicht im BR war.
Siehe BetrVG , speziell Absatz 2 und 5
Erstellt am 20.07.2006 um 10:25 Uhr von RolfH
Hallo Opwert,
habe den Paragraph nicht eingetippt.
BetrVG § 37, Abs. 2 und 5
Erstellt am 20.07.2006 um 10:26 Uhr von neuer BR
Schaue Dir mal Bitte den § 37 2 an dort steht es...
Auch ein BR-Vor. wird nicht besser bezahlt er ist genauso ein BR-Mitglied wie alle andern
Erstellt am 20.07.2006 um 10:27 Uhr von neuer BR
Na das war ja Klasse innerhalb von ein paar sek soviele antworten...smile...
Erstellt am 20.07.2006 um 10:32 Uhr von Mona-Lisa
das ist ein Service hier!
Erstellt am 20.07.2006 um 12:53 Uhr von TToem11
Hallo,
richtig, aber schaut euch mal § 37 (4) an:
"Das Arbeitsentgelt von Mitgliedern des Betriebsrats darf einschließlich eines Zeitraums von
einem Jahr nach Beendigung der Amtszeit nicht geringer bemessen werden als das Arbeitsentgelt
vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung. Dies gilt auch für
allgemeine Zuwendungen des Arbeitgebers."
Hat schon jemand hieraus Ansprüche geltend gemacht und kann über seine Erfahrungen kurz berichten?
Kernfrage: Hat der BR Anspruch auf die Nennung der durchschnittlichen Gehälter der vergleichbaren MA?
Grüße TToem
Erstellt am 20.07.2006 um 13:04 Uhr von nidis
Einsicht in die Bruttolohnlisten??
Damit kann sich der BR selbst die durchschnittlichen Gehälter errechnen.