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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitszeitveränderung - wie steht es mit der Mitbestimmung des BR?

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zaubermaus
Jan 2018 bearbeitet

Hallo.Heute kahm unser Chef zu uns und wollte eine genau Auflistung der Arbeiten die am Montagmorgen erledigt werden.Er möchte gerne die Anfangsarbeitszeit am Montag von 8uhr auf 12uhr legen.Natürlich ist niemand von dieserr Idee begeistert, da nun nicht um 17uhr sondern bis um 20uhr gearbeitet werden soll.Dies würde dann aber wieder Kündigungen der Spätdienstler bedeuten. Wie kann ich nun am besten diese Sache vom Tisch bekommen. Er versucht das jedes mal wenn ein neuer Betriebsrat(wie auch in diesem Falle) gewählt worden ist. Kann ich den alten Betriebsrat ins Vertrauen ziehen und nachfragen was damals vereinbart worden ist?

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Community-Antworten (1)

FB
Frank B.

24.04.2006 um 13:57 Uhr

Ja sicherlich kann man den alten BR fragen. Der BR kann sich schliesslich alle erforderlichen Informationen beschaffen.

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