Erstellt am 20.06.2012 um 23:12 Uhr von Betriebsrätin
Der AG veraendert und der BR ist in der MB. Wenn er wie hier ja sagt, ist es gelaufen. Wenn der AG die MB nicht beachtet oder der BR nein sagt und der BR nichts unternimmt ist es auch gelaufen.
Koennte einem BRM alles bekannt sein, da es im BetrVG steht und man es auf Seminaren lernt. Ggf Seminar besuchen.
Wenn ein BR seinen Pflichten nicht nachkommt gibt es § 23
Erstellt am 20.06.2012 um 23:18 Uhr von Lilliezofie
Vielleicht kann man noch etwas über die Arbeitszeit versuchen. Gibt es einen Tarifvertrag der bezüglich der Arbeitszeit etwas regelt? Wie sieht es mit der regelmässigen tägl. Arbeitszeit aus? 1 Woche tägl. 8,5 und 1 Woche tägl. 8 Std., da könnte was gehen
Erstellt am 21.06.2012 um 05:52 Uhr von mainpower
Hallo,
Arbeitszeit unterliegt der Mitbestimmung das ist klar. Aber dass diese Arbeitszeiten zu Problemen führen sollen erschliest sich mir nicht. Es sind eigentlich ganz normale Arbeitszeiten.
PS ich wäre froh so Arbeiten zu dürfen.
Erstellt am 21.06.2012 um 08:26 Uhr von gironimo
Du kannst zur nächsten Wahl versuchen, Deine Kollegen davon zu überzeugen, dass andere Betriebsräte zu wählen sind.
Ansonsten - wo sind die Nachteile? Wenn es z.B. unmöglich ist, den Betrieb zu der Zeit zu erreichen oder ähnliches, kannst Du noch den Beschwerdeweg versuchen. Bei den Mehrheitsverhältnissen im BR aber eher zweifelhaft.
Erstellt am 21.06.2012 um 10:50 Uhr von Magnus
Wie waren die bisherigen Arbeitszeiten?
Sind die "neuen"Arbeitszeiten inkl. oder exkl. Pause?
Wie lange ist die reguläre Arbeitszeit im Arbeitsvertrag? 40-Std.Woche?
Wie lange sind die täglichen Pausen?
Vielleicht greift ja §3 ArbZG. (Aber auch §7 ArbZG berücksichtigen)
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__3.html
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__7.html