Erstellt am 29.12.2007 um 13:01 Uhr von Immie
@Hasi
§87 Abs 1 NR 5 BetrVG
Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze...
Dazu im Fitting 22. Aufl RN 199
Urlaubssperre geht schon...aber nicht ohne BR.
Bist du gechrumpft? ;-)
Erstellt am 29.12.2007 um 13:04 Uhr von Mona-Lisa
@hasi,
das ist nicht nur mit 120 Kollegen "nicht" zu machen, sondern auch nicht ohne einen Betriebsrat, der sich auf seine Mitbestimmungsrechte im § 87 BetrVG beruft!
Heisst nicht's anderes, als dass euer Hausleiter keine einseitige Urlaubssperre anordnen darf!
Erstellt am 29.12.2007 um 13:09 Uhr von hasi
Q immi wieso geschrumpft? :-))
Erstellt am 29.12.2007 um 13:19 Uhr von Immie
@Hasi
Weil dein "H" sonst grösser war...
Oder ist es nur "leer" so wie "@"... ;-))
Erstellt am 29.12.2007 um 13:49 Uhr von hasi
@ ne ist noch alles da:-))) Guten Rutsch und allen ein gutes neues Jahr.