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Urlaubssperre - Mitbestimmung des BR?

H
hasi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, hätte mal wieder eine Frage an euch: Wir haben alle unsere Urlaubsanträge für nächstes Jahr eingereicht. Unser Hausleiter möchte nun Urlaubssperre machen für Urlaub der in Feiertage liegt. Zb: Vor Ostern,Pfingsten, Weihnachten. Außerdem noch wenn der 1 Mai oder 3 Oktober drin ist. Bei 120 Angestellten wohl schlecht zu machen. Wie weit darf er Urlaubssperre aussprechen?

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Community-Antworten (5)

I
Immie

29.12.2007 um 14:01 Uhr

@Hasi §87 Abs 1 NR 5 BetrVG Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze... Dazu im Fitting 22. Aufl RN 199 Urlaubssperre geht schon...aber nicht ohne BR.

Bist du gechrumpft? ;-)

M
Mona-Lisa

29.12.2007 um 14:04 Uhr

@hasi, das ist nicht nur mit 120 Kollegen "nicht" zu machen, sondern auch nicht ohne einen Betriebsrat, der sich auf seine Mitbestimmungsrechte im § 87 BetrVG beruft!

Heisst nicht's anderes, als dass euer Hausleiter keine einseitige Urlaubssperre anordnen darf!

H
hasi

29.12.2007 um 14:09 Uhr

Q immi wieso geschrumpft? :-))

I
Immie

29.12.2007 um 14:19 Uhr

@Hasi Weil dein "H" sonst grösser war... Oder ist es nur "leer" so wie "@"... ;-))

H
hasi

29.12.2007 um 14:49 Uhr

@ ne ist noch alles da:-))) Guten Rutsch und allen ein gutes neues Jahr.

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