Hallo,
was kann man tun, wenn der BR immer wieder mal einen Antrag auf Überstunden des AG genehmigt, obwohl die Höchstarbeitszeit von 48 Std. in der Woche ohnehin schon überschritten wird. Die geltende Arbeitszeit ist nur durch die schriftliche Zustimmung der AN möglich, diese beträgt 240 Stunden im Monat. Nun werden Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Regelarbeitszeit in die Freizeit verlegt.Das passiert etwa drei Mal im Jahr.
Dabei stimmt der BR immer zu. Er ist mehrfach darauf hingewiesen worden, dass diese Zustimmung nur mit einer vorliegenden Zustimmung des AN erfolgen darf, es kümmert ihn aber nicht. Somit ordnet der AG mit Hinweis auf die Zustimmung des BR diese Überstunden an. Der AG hat schon einmal eine Erweiterung der Arbeitszeit um weitere 5 Dienstage im Jahr, mit Zustimmung des BR und des Tarifvertrags vereinbart, ohne die Zustimmung der Mitarbeiter einzuholen. Dafür wurde er verklagt und verlor, das Gericht stellte fest, dass nur bis 240 Stunden die Zustimmung des AN vorliegt und weitere Stunden der erneuten Zustimmung jeden einzelnen AN bedarf.Trotzdem wird mit Zustimmung des BR immer wieder die Arbeitszeit auf über 240 Stunden erweitert.
Kann ein AN den Betriebsrat haftbar machen? Welche Rechtsgrundlagen gibt es, gegen diese Zustimmungen vorzugehen? Ich selbst bin nur Ersatzmitglied und habe mehrfach versucht mit dem Gremium zu sprechen, diese sind uneinsichtig und meinen die Ausbildungen seien notwendig und könnten während der Arbeitszeit nicht erfolgen.Ich meine, wenn schon so viele Arbeitsstunden vereinbart sind, sollte dies in der Arbeitszeit möglich sein und wenn nicht, sollten Arbeitszeitverlegungen angeboten werden.Weitere Stunden ohne Zustimmung des AN sind nicht rechtens.
Was kann man tun?