Verstoß gegen das Bundesurlaubsgesetz was kann der BR tun?
Sehr geehrte BR Kollegen,
unser Arbeitgeber hat einem unserer Mitarbeiter 5 Tage zusätlich abgeknüpft. Der Kollege musste 3 Wochen nach Mosambique um seinen Sohn bei einer Herz OP zu unterstützen. Aus Angst vor Ebola (Mosambique ist kein Ebola gebiet) sollte der Kollege 5 Tage zusätzlich zu Hause bleiben( Inkubationszeit sind 21 Tage). Kurz....Chef hatte Angst, wollte die Firma schützen und hat den Kollgen gedrängt 5 Tage zusätzlich zu Hause zu bleiben. Unserer Meinung nach ein Verstoß gegen Bundesurlaubsgesetz, da der AN selbst entscheiden kann wann er Urlaub nimmt. Der AG behauptet nun bei Parteien waren sich einig. Der AN sieht das anders. Zu Hause bleiben, ja, aber dann bitte auf Kosten des AG. Doch was kann der BR jetzt tun? Kann der BR rechtlich was machen, oder ist dies eine Sache AN / AG?
Über eine Info würden wir uns freuen.
Gruß
Community-Antworten (6)
17.02.2015 um 07:57 Uhr
Also mit einer bezahlten befristeten Freistellung wäre er wohl besser beraten, der AG.
17.02.2015 um 08:13 Uhr
@ Gonzooo
Das ist eine Angelegenheit zwischen AG & AN.
Der Kollege hat sich doch offensichtlich in diesen verlängerten "Urlaub" drängen lassen und seine Arbeitsleistung vermutlich nicht angeboten. Außerdem hätte der Kollege einen Arzt aufsuchen können, der ihn ggf. AU geschrieben oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt hätte.
Als BR könnt ihr nur versuchen zu vermitteln, z.B. 3 Tage zu Lasten des AG und 2 Urlaubstage f.d. Kollegen.
Nachdem der Kollege über diese fünf Tage frei verfügen konnte, ist jetzt nur noch eine Kompromisslösung möglich.
17.02.2015 um 10:36 Uhr
Ich sehe da eigentlich überhaupt keinen Urlaub. Er war ja nicht zu Hause, weil er sich erholen wollte. Hier ging es doch eher um Gesundheitsschutz für die anderen AN.
Daher würde ich auch eher auf eine Art Verhinderung im Sinne des § 616 BGB tippen; oder - sofern der AG ihn selbst nach Hause verbannt hat auf den § 615 BGB.
Sofern der Kollege sich bei Euch beschwert hat oder Euch beauftragt hat, seine Interessen zu vertreten, würde ich jedenfalls diesen Weg erst einmal gehen.
Klar - im Zweifelsfall müsste der AN selbst juristisch aktiv werden (oder einen Kompromiss finden).
17.02.2015 um 20:19 Uhr
@ Hoppel bevor der Kollege wieder gekommen ist, hat er seine Arbeitskraft angeboten. Seine Frau hatte in der Firma angerufen und um Klarheit gebeten, ob er nun zur Arbeit kommen soll oder nicht. Wir vom BR waren den Tag bei der GL. Chef bestand drauf, dass der Kollege die Woche nicht kommt.
Über einen Arztbesuch haben wir auch beraten. Der Kollege hat sich aber dagegen entschieden. Er wollte nicht Krankfeiern!
@gironimo Wir sehen da auch keinen Urlaub versuchen noch mal die Tage zurück zu holen, doch Chef wird sich stur stellen. Ob der Kollege zu nem Anwalt geht, weiß ich noch nicht. Die meisten machen es aber dann doch nicht. Für uns sieht es so aus, dass Cheffe die Tage zurück buchen muss, nur dass der Kollege dies mit nem Anwalt erwirken müsste.
Geht man zum Arzt um sich zu schützen(Impfung oder so) muss man die Kosten ja auch tragen.
Gruß Vielen Dank für eure Antworten
17.02.2015 um 20:33 Uhr
@ Gonzooo
Da der Kollege seine Arbeitskraft angeboten hat, sieht die Sachlage anders aus. Sprich, der AG ist im Annahmeverzug.
" Für uns sieht es so aus, dass Cheffe die Tage zurück buchen muss, nur dass der Kollege dies mit nem Anwalt erwirken müsste."
Stimmt ... aber vielleicht lässt der AG doch noch mit sich reden. Vielleicht hilft ein vertrauliches Gespräch BRV & AG.
17.02.2015 um 22:29 Uhr
Haben wir schon versucht. Morgen probieren wir es ein letztes Mal, dann geht uns auch die Munition aus. Werden noch mals fragen ob man sich irgenwie einigen kann. Doch er ließ schon durchblicken das er stur bleibt.
Werden Ihm sagen, das wir dies auf der nächsten BRV publik machen. Und noch ein, zwei andere Sachen. Natürlich alles im normalen und sachlichen Ton.
Die ganze Geschichte ist eigentlich eine Farce. Denke aber, das er mitlerweile weiß, das er überzogen hat. Er aber nun nicht den kürzeren ziehen will und spekuliert, das der Kollege nicht zum Anwalt geht.
Na ja, warten wir morgen mal ab. Informiere euch.
Gruß
Verwandte Themen
Resturlaub nicht bis 31.03. genommen - Gibt es irgendwelche Sanktionen bei Verstößen gegen das Bundesurlaubsgesetz?
ÄlterLiebe Kollegen, was ist eigentlich die Konsequenz, wenn Mitarbeiter, die sich für unabkömmlich halten, ihren Resturlaub aus dem Vorjahr nicht bis zum 31.03. nehmen? Man müßte denken, der Anspruch is
Urlaub nach dem Nachtdienst
ÄlterHallo, kann mir bitte jmd weiterhelfen? Hab das von jmd bekommen, ist das korrekt so oder gibt es da irgendwo einen Harken? Bundesarbeitsgericht Das Bundesarbeitsgericht hat im Urteil vom 21.07.20
Verkürzung des Jahresurlaubs - Verstoß gegen § 3 Bundesurlaubsgesetz?
ÄlterHallo, ein Mitarbeiter hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag seit über einem Jahr mit 24 Tagen Urlaub (5-Tagewoche). Der ArbG legt am 10. 07. 2007 einen neuen Arbeitsvertrag "aus wirtschaftlichen G
Gehalt im AT-Vertrag - lt. gültigen Tarifgruppen: Aushilftskraft
ÄlterSehr geehrte Damen und Herren, folgende Sachlage: XY wurde zu Anfang 2013 in ein befristetes Arbeitsverhältnis angestellt. Der Arbeitsvertrag trägt die Bezeichnung "AT-Vertrag". Wie im Gespräch dam
Gerichtsurteile zum Verstoß gegen § 8 Bundesurlaubsgesetz
ÄlterHallo und frohes neues Jahr, wer kennt Gerichtsurteile zum Verstoß gegen §8 Bundesurlaubsgesetzt? Oder ander Info?