Erstellt am 17.02.2015 um 06:57 Uhr von ickederdicke
Also mit einer bezahlten befristeten Freistellung wäre er wohl besser beraten, der AG.
Erstellt am 17.02.2015 um 07:13 Uhr von Hoppel
@ Gonzooo
Das ist eine Angelegenheit zwischen AG & AN.
Der Kollege hat sich doch offensichtlich in diesen verlängerten "Urlaub" drängen lassen und seine Arbeitsleistung vermutlich nicht angeboten. Außerdem hätte der Kollege einen Arzt aufsuchen können, der ihn ggf. AU geschrieben oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt hätte.
Als BR könnt ihr nur versuchen zu vermitteln, z.B. 3 Tage zu Lasten des AG und 2 Urlaubstage f.d. Kollegen.
Nachdem der Kollege über diese fünf Tage frei verfügen konnte, ist jetzt nur noch eine Kompromisslösung möglich.
Erstellt am 17.02.2015 um 09:36 Uhr von gironimo
Ich sehe da eigentlich überhaupt keinen Urlaub. Er war ja nicht zu Hause, weil er sich erholen wollte. Hier ging es doch eher um Gesundheitsschutz für die anderen AN.
Daher würde ich auch eher auf eine Art Verhinderung im Sinne des § 616 BGB tippen; oder - sofern der AG ihn selbst nach Hause verbannt hat auf den § 615 BGB.
Sofern der Kollege sich bei Euch beschwert hat oder Euch beauftragt hat, seine Interessen zu vertreten, würde ich jedenfalls diesen Weg erst einmal gehen.
Klar - im Zweifelsfall müsste der AN selbst juristisch aktiv werden (oder einen Kompromiss finden).
Erstellt am 17.02.2015 um 19:19 Uhr von Gonzooo
@ Hoppel bevor der Kollege wieder gekommen ist, hat er seine Arbeitskraft angeboten. Seine Frau hatte in der Firma angerufen und um Klarheit gebeten, ob er nun zur Arbeit kommen soll oder nicht. Wir vom BR waren den Tag bei der GL. Chef bestand drauf, dass der Kollege die Woche nicht kommt.
Über einen Arztbesuch haben wir auch beraten. Der Kollege hat sich aber dagegen entschieden. Er wollte nicht Krankfeiern!
@gironimo Wir sehen da auch keinen Urlaub versuchen noch mal die Tage zurück zu holen, doch Chef wird sich stur stellen. Ob der Kollege zu nem Anwalt geht, weiß ich noch nicht. Die meisten machen es aber dann doch nicht. Für uns sieht es so aus, dass Cheffe die Tage zurück buchen muss, nur dass der Kollege dies mit nem Anwalt erwirken müsste.
Geht man zum Arzt um sich zu schützen(Impfung oder so) muss man die Kosten ja auch tragen.
Gruß Vielen Dank für eure Antworten
Erstellt am 17.02.2015 um 19:33 Uhr von Hoppel
@ Gonzooo
Da der Kollege seine Arbeitskraft angeboten hat, sieht die Sachlage anders aus.
Sprich, der AG ist im Annahmeverzug.
" Für uns sieht es so aus, dass Cheffe die Tage zurück buchen muss, nur dass der Kollege dies mit nem Anwalt erwirken müsste."
Stimmt ... aber vielleicht lässt der AG doch noch mit sich reden. Vielleicht hilft ein vertrauliches Gespräch BRV & AG.
Erstellt am 17.02.2015 um 21:29 Uhr von Gonzooo
Haben wir schon versucht. Morgen probieren wir es ein letztes Mal, dann geht uns auch die Munition aus. Werden noch mals fragen ob man sich irgenwie einigen kann. Doch er ließ schon durchblicken das er stur bleibt.
Werden Ihm sagen, das wir dies auf der nächsten BRV publik machen. Und noch ein, zwei andere Sachen. Natürlich alles im normalen und sachlichen Ton.
Die ganze Geschichte ist eigentlich eine Farce. Denke aber, das er mitlerweile weiß, das er überzogen hat. Er aber nun nicht den kürzeren ziehen will und spekuliert, das der Kollege nicht zum Anwalt geht.
Na ja, warten wir morgen mal ab. Informiere euch.
Gruß