BR-Arbeit contra Arbeitszeitgesetz
Hallo Zusammen,
wir werden in Kürze eine BV umsetzen, die u.a. Überstundenregelungen enthält. Wir sind ein Krankenhaus und bisher sind ÜS nur gemacht und vor sich hergeschoben worden. Dies wird sich jetzt ändern. Nun ist unsere PDL auf die nette Idee gekommen, mal den BR-Mitgliedern anzufragen, wie das denn wäre mit BR-Sitzung am Nachmittag nach der Nachtschicht. Diese dauert schon 10 Stunden und die Ruhezeit wird auch nicht eingehalten. Außerdem haben diejenigen die Sitzung dann in der Freizeit, was ÜS gibt, die anderen 9 aber während der Arbeitszeit. Jetzt meine Frage: Kann man eine BV machen, die das ArbZG für BR-Mitglieder umgehen läßt?
Community-Antworten (7)
18.08.2007 um 21:17 Uhr
@Anni
Vielleicht ist es sinnvoller den Dienstplan des jeweiligen BR -Mitglied anzupassen. Mag der PDL vielleicht nicht so gut gefallen, ist aber die einzige Möglichkeit, das Problem zu lösen. Kann das BR-Mitglied aufgrund von Nichteinhaltung der Ruhezeiten nicht an der BR-Sitzung teilnehmen, kann der BR-Vorsitz noch nicht einmal ein Ersatzmitglied zur BR-Sitzung einladen. Es müssen schon sehr große betriebliche Belange für eine Verhinderung eines BR_Mitglieds vorhanden sein um an einer BR-Sitzung nicht teilnehmen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Maclogic
18.08.2007 um 21:26 Uhr
@Maclogic
Das ist ziemlich schwierig, weil gerade auf unserer Intensiv immer 7 Nachtdienste am Stück gemacht werden. Und da wir jede Woche Sitzung haben, haut das nicht hin.
Aber mir ist gerade eingefallen, dass ich mal gelesen habe, dass ein BR-Mitglied auch zur Sitzung kommen kann, wenn es krankgeschrieben ist. Dass das im Ermessen des Einzelnen liegt. Das ginge ja bei "normaler" Arbeit auch nicht. Und BR-Arbeit ist ja Ehrenamt. Vielleicht unterliegt das ja gar nicht dem ArbZG?
18.08.2007 um 21:29 Uhr
Anni, dass hast Du richtig erkannt!!
Betriebsratsarbeit die außerhalb der persönlichen Arbeitszeit geleistet wird, ist keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetz. Dem Betriebsratsmitglied steht jedoch für außerhalb der persönlichen Arbeitszeit liegende Betriebsratstätigkeit entsprechender Freizeitausgleich gem. § 37 Abs. 3 BetrVG zu.
Siehe auch:
BAG vom 19.07.1977 – 1 AZR 376/74 Ein BR-Mitglied, das aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit BR-Arbeit durchführen muss, hat nach § 37 Abs. 3 nur Anspruch auf Arbeitsbefreiung, die der tatsächlich für die BR-Tätigkeit aufgewandten Zeit entspricht. Die außerhalb der Arbeitszeit durchgeführte BR-Tätigkeit gilt nicht als zusätzliche Arbeitszeit, die entsprechend den gesetzlichen oder tarifvertraglichen Vorschriften wie Mehrarbeit anzusehen wäre.
18.08.2007 um 21:50 Uhr
Super!!! Da können meine BR-Kolleginnen ja beruhigt an der Sitzung teilnehmen. Wäre ja auch schlimm, wenn so viel Einsatz auch noch bestraft würde. Danke.
18.08.2007 um 22:33 Uhr
@Anni und an alten Heini,
also mir kommen 7 Nächte am Stück a 10 Stunden komisch vor, Habe selber mal so jahrelang auf Intensiv gearbeitet.
Wenn ich richtig rechne sind das 70 Stunden in der Woche.
Ist die noch AZR konform?
Habe genau das gleiche Problem im Gremium mit den Nachtwächtern.
Aber da die BR- Sitzungen auch regelmäßig einmal die Woche stattfinden ist der Dienstplan angepasst worden, damit die BRs auch ausgeruht zur Betriebsratssitzung kommen können. Möchte gar nicht wissen wie es sich verhalten sollte, falls mal ein BR auf oder von dem Weg zur BR-Sitzung wegen Übermüdung verunglückt. Haftungsrecht. Da wird bei Gericht bestimmt nach den genaueren Umständen gefragt werden. Und wer soll dann die Verantwortung übernehmen? Übrigens erscheint mir eure Argumentation unzureichend bezüglich der BR-Arbeit. Soviel ich weiß, ist BR-Arbeit während der regulären Arbeitszeit zu tätigen. Und der Begriff Ehrenamt sollte tunlichst auch im Sinne des Selbstschutzes nicht überstrapaziert werden. Aus Annis Beitrag höre ich die Stimme unserer eigenen PDL sprechen.
Sag doch mal ob ihr Tarif gebunden seit und wieviele BR-Mitglieder euer BR hat.
Gruß
Maclogic
19.08.2007 um 00:52 Uhr
@Maclogic
Die Nachtschichten dauern von Mittwoch bis Mittwoch, sind also auf 2 Wochen verteilt. Das andere Problem ist, dass du im Krankenhaus nie 11 Leute während der Arbeitszeit an einen Tisch kriegst, deshalb richtet sich der Termin nach der Mehrheit. Das ist halt manchmal die Realität. Übrigens gilt für uns TVöD.
Gruß und gute Nacht. Anni
19.08.2007 um 01:35 Uhr
@Anni welche Prioritäten willst du als BR- Mitglied stellen? Einige Argumentationen welche ich zu Genüge gehört habe , ist der Auftrag der Patientenversorgung. Ein anderes Argument, wenn du Arbeitnehmervertretung ernsthaft betreiben willst ist, helft euch erst ein mal selber, in der Pflege und in der Medizin wird immer auf diesen moralischen Aspekt hin argumentiert. Es gibt aber noch andere Berufsgruppen im Krankenhaus, welche den Anspruch darauf haben, vertreten zu werden. Lass dich nicht unter Druck von deiner PDL, deiner Station und deinen Kolleginnen und Kollegen setzen. Sei Selbstbewusst und du wirst dann schon richtig entscheiden inwiefern du deinen Anspruch auf eine effiziente Betriebsratstätigkeit durch zusetzen weißt.
Gruß
Maclogic
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