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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR stimmt den Dienstplänen nicht zu - was dann?

B
birwein
Jan 2018 bearbeitet

Hatte ja schon die Frage nach der Mitbestimmung bei den Dienstplänen gestellt und ein klares ja bekommen. möchte nun von euch wissen, was passiert, wenn BR dem Dienstplan nicht zustimmt? Weil die MA zB zu viele kurze Dienste machen und so nicht auf ihre 5-Tage-Woche kommen. Das ist zwar wirtschaftlicher, aber für die MA bedeutet das weniger freie Tage.

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Community-Antworten (5)

A
Angi1

24.06.2008 um 11:58 Uhr

Hallo Birwein,

da sich die Mitbestimmung aus dem § 87 Abs. 1 P 2 BetrVG ergibt tritt bei Nichteinigkeit § 87 Abs. 2 BetrVG in Kraft. " Kommt eine Einigung über eine Angelegenheit nach Abs. 1 nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen AG und BR."

Zu "Einigungsstelle" siehe § 76 BetrVG.

MfG Angi1

B
birwein

24.06.2008 um 12:23 Uhr

Hallo Angi, dazu muss ich mich aber doch ersteinmal einigen mit dem AG, die bloße Zustimmungsverweigerung ist ja nicht gleich die Vorstufe zur Einigungsstelle. wie läuft sowas in anderen Kliniken?

A
Angi1

24.06.2008 um 13:11 Uhr

Hallo Birwein,

mit dem § 87 Abs. 1 P 2 im Rücken versucht ihr mit dem AG eine BV abzuschließen, in welcher all diese Dinge geregelt werden. Kommt eine Einigung nicht zu Stande ..... s.o.

Ohne eure Zustimmung kann der AG keine Überstunden anordnen und keine Arbeitzeit festlegen usw.

Im Fitting dazu gefunden § 87 RN 595 " Der AG kann eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme ( z.B. § 87 BetrVG) nur mit Zustimmung des BR durchführen. Gelingt eine Verständigung nicht und will der AG eine Regelung herbeiführern, so muss er die Einigungsstelle anrufen, die eine verbindliche Entscheidung trifft."

MfG Angi1

B
birwein

24.06.2008 um 14:45 Uhr

Wir haben für alle Abteilungen BV's mit den Arbeitszeitregelungen abgeschlossen, brauchten dafür schon total lang. Jetzt sind wir kurz vor dem Abschluss der BV Arbeitszeitflexibilisierung, haben dazu auch einen Sachverständigen, wenn wir jetzt da noch die Dienstplanregelung einbringen, dann ist das einfach nicht machbar. Habt ihr so ne extrige BV zu den Dienstplänen ? Überstunden und Mehrarbeit ist bei uns durch Tarif und in der fast unterschriebenen BV geregelt.

S
Spartacus

24.06.2008 um 19:28 Uhr

Moin, vielleicht braucht ihr euch über Dienstplanregelung bald keine gedanken mehr machen - wenn der AG eine "weitreichende Flexibilisierung" durchsetzt !

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