BR Arbeit / Arbeitszeitgesetz
Hallo liebe BR Kollegen, zu meinem Anliegen: eines gleich vorweg, wir sind ein 3 Schicht Betrieb, arbeiten also Früh, Spät und Nacht. Die BR Sitzungen finden bei uns Mittwochs um 14 Uhr statt. In der Nachtschicht hatte ich die Option mich freistellen zu lassen, von der ich allerdings nie Gebrauch genommen habe. Da die Sitzung Mittwochs um 14 Uhr stattfindet, halte ich die Pausen von 11 Stunden nicht ein. Meines Wissens nach ist BR Arbeit ein Ehrenamt und unterliegt nicht der Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetz. Jetzt aber habe ich mir sagen lassen das ich damit falsch liege, wenn es zu einem Arbeitsunfall kommen soll, wird von der BG nichts bezahlt wegen Nichteinhaltung der 11 Stunden Ruhezeit. Ich bedanke mich vorab für eure Antworten
Community-Antworten (4)
17.05.2018 um 15:12 Uhr
Diese Thematik hatten wir erst derneulich, bei uns ging es um Rufbereitschaft. Laut einem Gewerkschaftskollegen gilt folgende Regelung. Die Ruhepausen dürfen im Schnitt nicht 11 Stunden unterschreiten. In den meisten Branchen legt man da meines Wissens nach 3 Monate zu Grunde. Wenn du also einmal deine 11Stunden Ruhepause nicht hast, so macht das nichts aus, weil du im Schnitt locker auf deine 11 Stunden kommst. Die Arbeitszeit im Ehrenamt, also im Betriebsrat gilt meines Wissens nach als reguläre Arbeitszeit und unterliegt damit auch den regulären Bestimmungen.
So meine Info.
17.05.2018 um 16:05 Uhr
Eine immer wieder spannende Frage. Lt. einem recht jungen Urteil des BAG (BAG – 7 AZR 224/15) hast du zumindest Anspruch auf Einhaltung der Ruhezeit. Wiederum wird nach wie vor davon ausgegangen (LAG Niedersachsen, 20.04.2015 - 12 TaBV 76/14), dass Betriebsratsarbeit keine Arbeitszeit im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 ArbZG ist. Ob du also im Umkehrschluss die Pflicht hast, die Ruhezeit trotz BR-Tätigkeit einzuhalten, kann wohl eher verneint werden.
17.05.2018 um 16:16 Uhr
BG zahlt auch wenn die Ruhezeit nicht eingehalten wurde! Haben da mal angefragt!
17.05.2018 um 16:29 Uhr
@ TheRock, wenn du BR-Arbeit nicht während deiner Arbeitszeit machst, kannst du dabei auch keinen Arbeitsunfall haben! Solltest du dies aber während deiner Arbeitszeit machen, hast du die Nachtschicht früher zu beenden, damit die 11 Stunden Ruhezeit eingehalten werden.
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