Bevorzugung/Benachteiligung einzelner MA seitens der Geschäftsführung
Hallo, kann man gegen "offensichtliche Bevorzugung" einiger MA seitens der Geschäftsführung etwas als BR tun? Es dreht sich hierbei darum, dass einigen MA mit Mehrarbeit, nicht zu schaffenden Fristen, etc. die Hölle heiß gemacht wird, auf der anderen Seite einzelne MAs das beste Leben haben (weniger Arbeit, machen nur das was ihnen Spaß macht).
Das widerstrebt meinem Gerechtigkeitssinn. Wer kann mir helfen?
Ich selbst bin bei uns im Betriebsrat.
Danke.
Community-Antworten (1)
30.11.2005 um 13:13 Uhr
Lieber GeorgeBest, dieses Problem gibt es bestimmt nicht nur in unseren beiden Firmen! Als BR solltet Ihr die überlasteten Kollegen genau befragen, mit welchen Aufgaben sie betraut wurden. Dann den Arbeitsgeber darauf hinweisen, daß Ihr ein Initiativrecht habt. Nutzt auch Euer Vorschlagsrecht, so dass die Tätigkeiten so gerecht und gleichmäßig wie möglich verteilt werden. Schreibt dem AG, dass eine Überbelastung den Krankenstand in die Höhe treibt! Gruß
Verwandte Themen
Sehr dringende Bitte um Aufklärung und etwas Nachhilfe in Sachen Betriebsrat
ÄlterHallihallo, voerst möchte ich erwähnen, dass ich in meiner neuen Position als Vorsitzender Betriebsrates, so einiges an Hürden zu nehmen habe, da unsere Geschäftsführung, nicht gerade darauf be
Neue betriebliche Strukturen
ÄlterDer Betriebsrat hat im Rahmen von neuen betrieblichen Strukturen, Teilbereiche des Betriebes sollen einen anderen Teilbreich des Betriebes neu zu geordnet werden, Versetzungen diesbezüglich erst mal a
Vertrauensmißbrauch bei Gesprächen mit GF
ÄlterHallo erstmal an alle! Ich schildere euch mal mein Anliegen und hätte gerne so manche Meinung dazu. Ein BR-Ersatzmitglied an einer BR-Sitzung mit Geschäftsführung teil. Hierbei wurde dieses Ersatzm
Höhergruppierung erst bewilligt dann zurückgezogen
ÄlterHallo Zusammen Ich habe eine Frage bezüglich einer seitens des Arbeitgebers bewilligten Höhergruppierung und anschliessender Rückziehung dieser. Ablauf: Im Januar 07 wurde in Rücksprache mit d
Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei Überstundenzuschlägen
Nur mal so zur INFO : Eine tarifvertragliche Regelung, die unabhängig von der individuellen Arbeitszeit für Überstundenzuschläge das Überschreiten der regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäfti