Erstellt am 03.05.2006 um 19:08 Uhr von Kölner
Der BR kann nicht mit dem GF über Tarifverträge verhandeln.
Wenn der GF keinem Arbeitgeberverband angehört, der AV auch keine Bezugsklausel zu einem TV enthält, dann braucht er auch keine Tariferhöhung/Tarifvereinbarung zu übernehmen
Erstellt am 05.05.2006 um 20:26 Uhr von ferdi
nur Gewerkschaftsmitglieder haben Rechtsanspruch auf tarifliche Leistungen.
Das regelt der § 4 des Tarifvertragsgesetz.
Im Tarifvertragsgesetz ist bestimmt, dass nur Gewerkschaften einerseits und einzelne Arbeitgeber sowie Arbeitgeberverbände anderseits Tarifverträge abschließen können und jene Arbeitgeber und ArbeitnehmerInnen den Tarifvertrag einzuhalten haben und Rechte aus dem Tarifvertrag beanspruchen können, die Mitglied eines vertragsbeteidigten Arbeitgeberverbandes bzw. der vertragsbeteidigten Gewerkschaft sind.
ferdi
Erstellt am 05.05.2006 um 20:27 Uhr von ferdi
nur Gewerkschaftsmitglieder haben Rechtsanspruch auf tarifliche Leistungen.
Das regelt der § 4 des Tarifvertragsgesetz.
Im Tarifvertragsgesetz ist bestimmt, dass nur Gewerkschaften einerseits und einzelne Arbeitgeber sowie Arbeitgeberverbände anderseits Tarifverträge abschließen können und jene Arbeitgeber und ArbeitnehmerInnen den Tarifvertrag einzuhalten haben und Rechte aus dem Tarifvertrag beanspruchen können, die Mitglied eines vertragsbeteidigten Arbeitgeberverbandes bzw. der vertragsbeteidigten Gewerkschaft sind.
ferdi