Erstellt am 27.05.2009 um 09:15 Uhr von Pfälzer
@festländerin
mit bitten kommt man ab und an nicht sehr weit; man muß auch mal einfordern - hier z.B. unter Berufung auf § 80 Abs. 2 BetrVG
Erstellt am 27.05.2009 um 10:35 Uhr von kriegsrat
@
auch einblicknahme in die bruttolohnlisten durch den BRV (falls kein betriebs- oder anderer ausschuß besteht) wäre ein berechtigtes anliegen......
Erstellt am 27.05.2009 um 10:55 Uhr von pirat
@festländerin,
wenn der AG weiter uneinsichtig ist, teilt ihm auf eine ganz suptile Art mit, dass der BR zur Wahrung seiner Rechte anwaltliche Hilfe zurate ziehen müsste...
Erstellt am 27.05.2009 um 13:36 Uhr von Angie
Hallo Festländerin,
Hilfe findest Du auch im Fitting zu §87 RN 488 - 496.
MfG
Angie