Erstellt am 22.05.2018 um 09:28 Uhr von celestro
"Aber: wie viele BR-Mitglieder entscheiden über diesen Inhalt?"
Normalerweise ALLE !
"Muss dieser bei einer Sitzung besprochen werde,"
Ja !
"dürfen nur 2 Mitglieder via Telefonkonferenz darüber entscheiden?"
Nein, denn Sitzungen via Telefonkonferenz sind nicht zulässig.
Erstellt am 22.05.2018 um 09:32 Uhr von Aristoteles
Herzlichen Dank! Das hilft mir sehr.
Erstellt am 22.05.2018 um 10:41 Uhr von Aristoteles
Ich muss nun doch noch einmal auf das Thema zurückkommen: Wie verhaltet ihr euch bei dringenden Anfragen des AG? Bsp: wir brauchen dringend Personal, haben jemenaden gefunden, der zeitnah beginnen könnnte. DIe nächste Sitzung des BR ist aber erst in knapp 2 Wochen. Wie kannb hier eine zeitnahe Lösung aussehen? Muss immer ein Treffen einberufen werden? Unser Betriebsrat hat einige Mitglieder, die in versch. Schichten arbeiten. Daher besteht hier schon eine Organisationshürde.
In der Vergangenheit hat unser BR siowas wahrhaftig per Telefon untereinander entschieden.
Erstellt am 22.05.2018 um 10:45 Uhr von Erbsenzähler
@Aristoteles
Wie groß ist der BR?
Dann wird entweder eine Betriebsratssitzung außerhalb des normalen Turnus oder bei 9 und mehr BRMs eine Ausschusssitzung einberufen.
Erstellt am 22.05.2018 um 10:50 Uhr von moreno
Wenn es so ist kann der AG ja nach §100 BetrVG einstellen. Will er dies nicht möchte, braucht er ja nur den Anhörungsbogen abgeben und der BR hat eine Woche Zeit zu reagieren. Wenn Ihr dann sagt, ist so okay dann verstreicht halt die Widerspruchsfrist.
Erstellt am 22.05.2018 um 11:00 Uhr von Aristoteles
Ich danke für eure Auskünfte. Unser neuer BR hat 9 Personen und 2 Nachrückkandidaten. Bisher gab es nur 5 Mitglieder, das Interesse am BR war bisher mangelhaft, hat sich nun aber doch verändert.
Ich bin neu im BR. Daher muss ich auch die von euch genannten § nachlesen, denn ich kenne deren Inhalt nicht.
Fakt ist: die ehemaligen BR-Mitglieder haben bei dringenden Anffragen ohne ordentliche Sitzung über die Bögen entschieden und sich dazu telefonisch zusammengeschlossen. Manchmal auch nur 2 der 5.
Mein Bestreben ist, diese Aufgabe zukünftig richtig und strukturiert zu gestalten. Am Donnerstag ist Wahl des Vorsitzes, es gibt Wünsche seitens der Kollegen nach meiner Kandidatur. Darüber bin ich mir noch unschlüssig. Aber ich möchte dringend vermeiden, dass der BR in alter Form so weiterarbeitet. Denn da gab es so einige Strukturfehler.
Erstellt am 22.05.2018 um 12:05 Uhr von Krambambuli
Der BR muss alle Beschlüsse in BR Sitzungen fassen. Wenn eine Entscheidung innerhalb einer Frist zu erfolgen hat, muss der BR eben kurzfristig eine Sitzung ansetzen. Dabei ist Schichtarbeit kein wirklicher Hinderungsgrund. Das BR-Mitglied, das außerhalb seiner Arbeitszeit zur Sitzung muss, hat Anspruch auf Zeitausgleich; je nach Lage auch auf Ruhezeiten (§ 37 BetrVG )
Der AG hat den BR bei personellen Einzelmaßnahmen (§ 99 BetrVG), alle erforderlichen Informationen zu liefern, die der BR braucht. BR heißt hier - das ganze Gremium. Welche Informationen der BR braucht, sollte er für sich abklären und dem AG mitteilen. Wenn der daraus ein Formular schnitzen will, kann er es ja tun. Natürlich muss er ergänzende Unterlagen zusätzlich beifügen.
Übrigens : Der Schulungsanspruch der BRs läuft über § 37 Abs 6 BetrVG. Auch hier müsst ihr Beschlüsse fassen.
Erstellt am 22.05.2018 um 12:08 Uhr von kratzbürste
Nur Mut - BRV lernt man durch learning by doing. Und durch Seminare. (§ 37 Abs 6 BetrVG).
Erstellt am 22.05.2018 um 12:25 Uhr von Aristoteles
Ich danke erneut für eure Auskünfte!
Vor dem Vorsitz habe ich auch keine "Angst". Ganz im Gegenteil. Ich möchte nämlich gern, dass der BR NICHT so weiter arbeitet wie bisher. Unstrukturiert, anfechtbar, auf persönlicher Ebene...
Erstellt am 22.05.2018 um 12:55 Uhr von Nordling
Hallo Aristoteles,
vielleicht läuft es bei euch ähnlich wie bei uns. Grundsätzlich stimmen wir jeder Einstellung zu. Das Einzige, was wir kontrollieren ist, ob einer Minderheit der Vorrang gegeben werden sollte. Wenn der Anhörungsbogen ankommt, ruft unser BRV alle erreichbaren BRM an, fragt ob sie etwas gegen die Einstellung haben. Das ist in der Regel nicht der Fall. Anschließend wird die HR informiert, dass es von unserer Seite keine Bedenken gibt und wir die Frist verstreichen lassen. Somit ist alles in trockenen Tüchern und vollkommen legal. Und wir ersparen uns jeden 2. Tag eine Sondersitzung.
So läuft es anscheinend auch bei euch. Es sollten nur mehr als 2 BRM gefragt werden
Erstellt am 22.05.2018 um 13:10 Uhr von celestro
"Somit ist alles in trockenen Tüchern und vollkommen legal."
Wenn Du denkst, dies sei legal, ist Dir vermutlich nicht zu helfen. *Kopf schüttel*
Erstellt am 22.05.2018 um 13:29 Uhr von Nordling
Nenne mir bitte eine entsprechende Rechtsgrundlage dafür, dass es nicht legal ist.
Erstellt am 22.05.2018 um 13:50 Uhr von celestro
Erstellt am 22.05.2018 um 13:58 Uhr von moreno
Oh ein Super Tip Nordling genauso wie man es nicht machen soll! Also Aristoteles gleich mal den Nordling mit aufs BR Seminar nehmen :-)
Erstellt am 22.05.2018 um 14:06 Uhr von celestro
@ Nordling
Und bevor die Nachfrage kommt:
"Beschlüsse des Betriebsrats werden ausschließlich in Betriebsratssitzungen gefasst. Eine Beschlussfassung auf anderen Wegen (z. B. per Unterschrift im Umlaufverfahren) ist unzulässig (BAG v. 4.8.1975 – AZR 266/74). Das gilt auch für die telefonische Konferenz oder die mündliche Befragung der einzelnen Mitglieder an ihrem jeweiligen Arbeitsplatz."
Erstellt am 22.05.2018 um 14:28 Uhr von Nordling
@ celestro:
Ich danke Dir für den Hinweis auf den § 33 BetrVG *smile. Jetzt musst Du mir nur noch mal kurz erklären, wo in meiner Antwort vorhin etwas von „Beschluss“ steht? Ich glaube, ich hatte lediglich etwas von „Fristverstreichung“ geschrieben und um eine Rechtsquelle gebeten, die dieses verbietet. Der 99er jedenfalls nicht.
Kurz zur Erklärung: Die Rückfrage des BRV an die Mitglieder wird nur gemacht falls jemand Bedenken haben sollte. Liegen keine Bedenken vor, wird es im Zuge einer Fristverstreichung geregelt. Ganz wie es im §99 Abs. 3 Satz 2 beschrieben wird. Die Mitteilung an HR erfolgt nicht als Beschluss sondern nur als Information (steht da aber auch… Wer lesen kann…)
@ moreno:
Manchmal bringt es Vorteile, auch mal abstrakt zu denken. Musst anderen nicht immer gleich Dummheit oder Nichtwissen unterstellen.
Erstellt am 22.05.2018 um 14:43 Uhr von celestro
@ Nordling
Das was Ihr da macht, ist ein Beschluss (wenn auch ein fehlerhafter). Und auch die Frist verstreichen lassen zu wollen, muß der BR beschließen.
Sofern Du also der Meinung bist, es gäbe bei Euch keine Beschlüsse, dann wäre das noch immer nicht legal. Denn nach § 80 BetrVG hat der BR bestimmte Aufgaben, die Ihr NICHT wahrnehmt. Wenn ich als Mitarbeiter bei Euch mitbekommen würde, was Ihr da treibt, würde ich über das Arbeitsgericht dafür sorgen, daß Euer BR aufgelöst wird.
Erstellt am 22.05.2018 um 15:39 Uhr von moreno
Wieso unterstellen? Du hast es doch bewiesen!
Erstellt am 22.05.2018 um 16:25 Uhr von Nordling
@ celestro
Über alle in der Einladung aufgeführten Tagesordnungspunkte wird per Beschluss entschieden, ganz so wie es sein sollte. Unsere 11 BRM sind auf 6 Betriebsteile verteilt, jeden 2. Donnerstag ist Sitzung. Wenn jetzt die GL am Freitagmorgen nach der Sitzung die Anhörungsbogen für Neueinstellungen rüberschickt sollen wir für 10 Minuten, denn länger dauern die Beschlüsse über Neueinstellungen bei uns nicht, eine Sondersitzung einberufen? Und selbst wenn es deiner Aussage nach ein fehlerhafter Beschluss ist, welchen Nachteil hat der Bewerber dadurch?
Jetzt mal zu deinem Schlusskommentar:
„Sofern Du also der Meinung bist, es gäbe bei Euch keine Beschlüsse, dann wäre das noch immer nicht legal“
Nun gleitest Du ins Fantastische ab. Was, bitte schön, verleitet dich zu der Aussage, wir würden keine Beschlüsse fassen?
„Denn nach § 80 BetrVG hat der BR bestimmte Aufgaben, die Ihr NICHT wahrnehmt“
Welche Aufgaben vernachlässigen wir denn deiner Meinung nach? Abs.1 Nr.2a? Abs.1 Nr.4? Abs.1 Nr.6? Abs.1 Nr.7? Abs.1 Nr.8? Oder sprichst Du einfach nur allgemein Abs.1 Nr.1 an?
„Wenn ich als Mitarbeiter bei Euch mitbekommen würde, was Ihr da treibt, würde ich über das Arbeitsgericht dafür sorgen, daß Euer BR aufgelöst wird“
Krass. Du als Mitarbeiter in unserer Firma würdest also den 23er ziehen weil wir Neueinstellungen gegenüber positiv eingestellt sind und uns über alle freuen, die durch unser Werkstor wollen (schon mal was von Fachkräftemangel gehört?)? Sei mir nicht böse, aber für mich ist DIESES eine Einstellung, die jemanden als BRM disqualifiziert.
Erstellt am 22.05.2018 um 16:59 Uhr von celestro
"Wenn jetzt die GL am Freitagmorgen nach der Sitzung die Anhörungsbogen für Neueinstellungen rüberschickt sollen wir für 10 Minuten, denn länger dauern die Beschlüsse über Neueinstellungen bei uns nicht, eine Sondersitzung einberufen?"
JA ! Und ich denke mal die GL wird sich nach kurzer Zeit immer gut überlegen, ob Sie Euch jeden 2. Tag zwingt, eine Sondersitzung einzuberufen.
"Und selbst wenn es deiner Aussage nach ein fehlerhafter Beschluss ist, welchen Nachteil hat der Bewerber dadurch?"
Keinen ... habe ich aber auch nicht behauptet.
"Was, bitte schön, verleitet dich zu der Aussage, wir würden keine Beschlüsse fassen?"
Wie wäre es mit Deinem Kommentar von 14:28: "Jetzt musst Du mir nur noch mal kurz erklären, wo in meiner Antwort vorhin etwas von „Beschluss“ steht?"
"den 23er ziehen weil wir Neueinstellungen gegenüber positiv eingestellt sind und uns über alle freuen, die durch unser Werkstor wollen (schon mal was von Fachkräftemangel gehört?)? Sei mir nicht böse, aber für mich ist DIESES eine Einstellung, die jemanden als BRM disqualifiziert."
Fragt sich nur, wer hier ins Fantastische abgleitet bzw. irgendwelche Dinge herbei fantasiert, die niemand geschrieben hat.
Erstellt am 22.05.2018 um 23:57 Uhr von Challenger
Zitat Nordling :
Hallo Aristoteles,
vielleicht läuft es bei euch ähnlich wie bei uns. Grundsätzlich stimmen wir jeder Einstellung zu. Das Einzige, was wir kontrollieren ist, ob einer Minderheit der Vorrang gegeben werden sollte. Wenn der Anhörungsbogen ankommt, ruft unser BRV alle erreichbaren BRM an, fragt ob sie etwas gegen die Einstellung haben. Das ist in der Regel nicht der Fall. Anschließend wird die HR informiert, dass es von unserer Seite keine Bedenken gibt und wir die Frist verstreichen lassen. Somit ist alles in trockenen Tüchern und vollkommen legal. Und wir ersparen uns jeden 2. Tag eine Sondersitzung.
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Mit Verlaub Nordling. Was Du da rausgehauen hast, ist schlicht und ergreifend dummes Zeug
Erstellt am 23.05.2018 um 00:03 Uhr von Challenger
Zitat Aristoteles
Unser neuer BR hat 9 Personen
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Bei 9 BR-Mitgliedern könnt Ihr doch einen Personalausschuss von zB drei Mitgliedern gründen
Erstellt am 23.05.2018 um 08:15 Uhr von Aristoteles
Hallo Challenger!
Könnntest du mir das mit dem Personalausschuss näher erläutern? Das wäre sehr reizend. Danke.
Erstellt am 23.05.2018 um 09:35 Uhr von celestro
Ein 9er (oder größerer) BR kann Aufgaben zur selbstständigen Erledigung auf Ausschüsse übertragen. Dann wäre der Vorsitzende des Ausschusses Ansprechpartner für den AG und es müßte sich nicht immer das ganze Gremium treffen, um Dinge zu behandeln.
Erstellt am 23.05.2018 um 13:20 Uhr von Challenger
Zitat Aristoteles :
Könnntest du mir das mit dem Personalausschuss näher erläutern? Das wäre sehr reizend. Danke.
§ 27 BetrVG - Betriebsausschuss (BA) -
(1) Hat ein Betriebsrat neun oder mehr Mitglieder, so bildet er einen Betriebsausschuss. Der Betriebsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden des Betriebsrats, dessen Stellvertreter und bei Betriebsräten mit 9 bis 15 Mitgliedern aus 3 weiteren Ausschussmitgliedern .......
In Euerem Fall bedeutet das, dass der BA aus fünf Mitgliedern besteht. Der BA ist übrigens ein Pflichtausschuss. Der BR kann personelle Angelegenheiten nach §§ 99 - 102 BetrVG auf den BA übertragen. Er kann aber auch einen aus drei Mitgliedern bestehenden Personalausschuss bestimmen und mit einem entsprechenden Übertragungsbeschluss ausrüsten.
Erstellt am 23.05.2018 um 13:40 Uhr von Aristoteles
Vielen Dank für diese wichtigen Informationen. Letztendlich sollte man sowas ja schon vor den Schulungen wissen. Danke!
Erstellt am 28.05.2018 um 11:12 Uhr von Aristoteles
Liebe "Kollegen"!
Unser BR-Vorsitz ist gewählt. Nun habe ich noch eine Frage: müssen auch die Dienstpläne während der BR-Sitzung vom gesamten Gremiun gesichtet werden? Und wer darf diese dann unterschrieben? Im der Vergangenheit wurden diese per Mail/ Fax nur an ein BR-Mitglied geschickt, welches diese dann unterschrieb. Ich GLAUBE, das geht so nicht.
Danke für eure Hilfe!
Erstellt am 28.05.2018 um 11:15 Uhr von celestro
"müssen auch die Dienstpläne während der BR-Sitzung vom gesamten Gremiun gesichtet werden?"
Wenn Ihr keinen Ausschuß dafür habt, ja.
"Und wer darf diese dann unterschrieben?"
Der BRV (oder der zuständige Ausschußvorsitzende) übermittelt dem AG, daß der BR seine Zustimmung gibt. Unterschreiben muß man es glaube nicht ...