Wir haben bei einer betriebsb. Kündigung unsere "Bedenken" mit den Anhörungsbogen dargestellt. Darf diesen Anhörungsbogen den di GF zurückbekommt auf dem nur "zur Kenntnis genommen" und unsere Bedenken stehen dem zu kündigenden MA eine Kopie davon gegeben werden, oder muß sie vielleicht schon der Kündigung beigefügt sein ????

Gruß winoe