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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Anhörungsbogen zu Neueinstellung ohne Angabe des Gehalts

M
MegBetriebsrat
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir haben bei Neueinstellungen bisher immer einen Anhöhrungsbogen mit einigen Eckdaten zur Person und der Stelle bekommen. Unter anderem wurde auch immer das Gehalt aufgeführt. Zusätzlich bekommen wir die Bewerbungsunterlagen aller Bewerber.

Nun wurde uns ein neuer Anhörungsbogen übergeben, in dem das Gehalt fehlt. Auf Nachfrage sagte uns die Geschäftsleitung, dass sie das nicht mehr aufführen möchten, da wir ja im Betrieb keine Gehaltseingruppierung haben und der Betriebsrat daher aus Gehaltsgründen sowieso keine Neueinstellung ablehnen könnte.

Ist das wirklich so? Wie wird das bei Ihnen gehandhabt?

Danke schon mal für eine hoffentlich rege Diskussion.

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Community-Antworten (7)

O
Oblatixx

09.05.2014 um 12:26 Uhr

Eine Neueinstellung aus Gehaltsgründen ablehnen - das geht sowieso nicht.

M
MegBetriebsrat

09.05.2014 um 12:30 Uhr

Danke schon mal für die erste Antwort. Meine Frage war etwas blöd formuliert merke ich gerade. Eine Neueinstellung aus Gehaltsgründen abzulehnen geht sicherlich nicht. Gibt es aber andere Gründe als Betriebsrat darauf zu bestehen, dass das Gehalt weiterhin im Anhörungsbogen aufgeführt wird? Oder ist es vollkommen korrekt, dass uns diese Info nicht offengelegt wird?

H
hilfsheriff

09.05.2014 um 16:01 Uhr

hallo, ich kann keine expliziten gründe finden ausser vielleicht ( BR muss bei Neueinstellung " umfassend") informiert werden. würde mich aber als br auch nicht gross stören wenns nicht mit oben steht da man ja nach der einstellung noch immer vom seinem recht der " Einsicht in die Lohn und Gehaltslisten" gebrauch machen kann und da sollte die person dann auch aufgeführt sein (außer es handelt sich um einen leitenden angestellten im sinne des Betrvg).

H
Huusmeester

09.05.2014 um 18:48 Uhr

Natürlich muss das Gehalt angegeben werden . Wie sollt ihr denn sonst überprüfen ob nicht z.B. Frauen bei gleicher Qualifizierung und Tätigkeit finanziell benachteiligt werden gegenüber männlichen Kollegen ? Oder Ausländer gegenüber deutschen AN oder Behinderte gegenüber Nichtbehinderten .

G
gironimo

09.05.2014 um 18:57 Uhr

Bei der Einstellung eines AN sehe ich aus dem § 99 BetrVG nirgends, dass die absolute Höhe des Gehalts von Bedeutung ist. Sie braucht da auch nicht angegeben werden.

Dadurch, dass ein neuer Mitarbeiter 1000,-- Euro mehr bekommt, werden die bereits Beschäftigten ja nicht benachteiligt. Darum gibt es hier auch keinen Widerspruchsgrund.

Wenn der BR sich mit der Gehaltsgerechtigkeit auseinandersetzen will, muss er Einblick in die Gehaltslisten nehmen (§ 80 BetrVG).

Also hat Euer AG recht - und ihr habt vielleicht mehr arbeit, weil Ihr Eure Wissenslücke durch den Blick in die Listen schließen müsst.

P
paula

09.05.2014 um 19:41 Uhr

der AG muss nur die Eingruppierung mitteilen. Wenn es also nur Gehälter nach freier Vereinbarung gibt, gibt es also keine Eingruppierung.

Der BR kann hier natürlich nach §87 BetrVG den Ball aufnehmen. Klasse Vorlage...

P
Petrus

13.05.2014 um 13:53 Uhr

"...da wir ja im Betrieb keine Gehaltseingruppierung haben ..."

Da sollte wohl der BR dringend von seinem Initiativrecht zu einer (erzwingbaren) BV nach §87(1) Nr. 10 Gebrauch machen. Insbesondere, wenn ihn der ArbGeb so nett auf die Regelungslücke aufmerksam macht...

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