Ist das Fehlen eines Vergleichs bei der Sozialauswahl bereits ein Widerspruchsgrund gegen eine Kündigung, auch wenn der zu kündigende AN in diesem Vergleich ohnehin eine geringe Priorität hat?
Konkret:
Einer Vertriebsmitarbeiterin soll gekündigt werden. Im Anhörungsbogen wird bei der Sozialauswahl die Mitarbeiterin mit anderen Mitarbeitern aus Verwaltung und Buchhaltung verglichen. In diesem Vergleich wird klar, dass die Tätigkeiten nicht austauschbar sind. Es fehlt allerdings der Vergleich mit einer anderen Vertriebsmitarbeiterin (die eine vergleichbare Tätigkeit ausführt), der nicht gekündigt werden soll.
Allerdings hat diese andere Mitarbeiterin aufgrund des Alters und der Betriebszugehörigkeit eh einen höheren "Punktewert" als die Mitarbeiterin deren Kündigung geplant ist.
Ist allein der fehlende Vergleich im Anhörungsbogen ein Widerspruchs oder Bedenkengrund?
Danke