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Unvollständige Briefwahlunterlagen

L
Loser2012
Jan 2021 bearbeitet

Hallo,

in einem Unternehmen haben ein paar wenige Mitarbeiter Briefwahl beantragt, da sie am Tag der Wahl im Urlaub sind

Nun 5 Tage vor der Wahl wird bekannt, dass bei mindestens einem Mitarbeiter die Unterlagen unvollständig sind. (Es fehlen zwei Blätter, welche sind mir bisher nicht bekannt aber es sind offensichtlich zwei gesetzlich vorgeschriebene).

Kann der Wahlvorstand dies 5 Tage vor der Wahl mit dem Wochenende dazwischen noch korrigieren?

Wenn nicht, ist die Wahl automatisch unwirksam oder müssten sich erst drei Mitarbeiter finden, die die Wahl anfechten? (bzw muss der Arbeitgeber die Wahl erstmal anfechten)

Und wenn die Wahl tatsächlich unwirksam ist bzw erfolgreich angefochten wurde; habe ich es richtig gelesen, dass das BAG mal entschieden hat, dass dann keine betriebsratslose Zeit entsteht, sondern dass das alte Gremium bis zur neuen Wahl im Amt bleibt?

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Community-Antworten (5)

P
Pjöööng

11.05.2018 um 12:35 Uhr

Wenn dem WV bekannt ist, dass hier etwas vergessen wurde, so tut er gut daran, diesen Fehler so gut es geht zu korrigieren.

"Automatisch" unwirksam wird die Wahl natürlich nicht, sondern es bedürfte einer Anfechtung.

Selbst wenn eine Wahlanfechtung erfolgreich wäre, gäbe es keine betriebsratslose Zeit, da solche Fehler nicht zur Unwirksamkeit der Wahl führen.

P
Peterle88

11.05.2018 um 13:33 Uhr

Interessant, das bedeutet, selbst wenn man eine Wahl erfolgreich anfechtet, bleibt die Wahl wirksam und das gewählte Gremium im Amt? Klingt irgendwie komisch :-p

P
Pjöööng

11.05.2018 um 13:52 Uhr

Nö! Bedeutet es nicht!

Bei einer Unwirksamkeit der Wahl ist das Ergebnis so, als hätte nie eine Wahl stattgefunden.

Bei einer wirksamen Anfechtung der Wahl hört der BR erst mit Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung auf zu existieren. Damit hat der BR also noch verschiedene Handlungsoptionen. In der Regel legt der BR dann Berufung ein, beschließt seinen Rücktritt und setzt einen neuen WV ein.

K
kratzbürste

11.05.2018 um 14:37 Uhr

Man muss eben unterscheiden können, ob das Arbeitsgericht die Wahl für ungültig erklärt (BR besteht, bis eine Neuwahl abgewickelt wurde) oder für nichtig (Wahl hat "nie stattgefunden"; also gibt es den BR nicht ).

Hier könnte bestenfalls eine ungültige Wahl festgestellt werden - wenn sich überhaupt jemand findet, den Gang zum Gericht zu wagen.

P
Pjöööng

11.05.2018 um 15:06 Uhr

Zitat (Kratzbürste): "Arbeitsgericht die Wahl für ungültig erklärt (BR besteht, bis eine Neuwahl abgewickelt wurde)"

Das gibt es mit Sicherheit nicht!

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