Hallo,

in einem Unternehmen haben ein paar wenige Mitarbeiter Briefwahl beantragt, da sie am Tag der Wahl im Urlaub sind

Nun 5 Tage vor der Wahl wird bekannt, dass bei mindestens einem Mitarbeiter die Unterlagen unvollständig sind. (Es fehlen zwei Blätter, welche sind mir bisher nicht bekannt aber es sind offensichtlich zwei gesetzlich vorgeschriebene).

Kann der Wahlvorstand dies 5 Tage vor der Wahl mit dem Wochenende dazwischen noch korrigieren?

Wenn nicht, ist die Wahl automatisch unwirksam oder müssten sich erst drei Mitarbeiter finden, die die Wahl anfechten? (bzw muss der Arbeitgeber die Wahl erstmal anfechten)

Und wenn die Wahl tatsächlich unwirksam ist bzw erfolgreich angefochten wurde; habe ich es richtig gelesen, dass das BAG mal entschieden hat, dass dann keine betriebsratslose Zeit entsteht, sondern dass das alte Gremium bis zur neuen Wahl im Amt bleibt?