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Briefwahlunterlagen sind nass geworden

H
Hummelchen
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, wir, der Wahlvorstand, haben heute die ersten Briefwahlunterlagen in der Post gehabt. Nun sind aber diese Umschläge nass geworden, da der Deckel unseres Briefkastens nicht geschlossen wurde. Nach kurzer Beratung haben wir erstmal beschlossen, die Briefe trocknen zu lassen und uns über Nacht, durch belesen, Gedanken zu machen, wie wir weiter verfahren. Was ratet ihr? Meine Gedanken als Wahlvorstandsvorsitzende waren folgende:

  1. Wir sehen nicht wie es im Umschlag aussieht.
  2. Was, wenn die Kreuze auf dem Stimmzettel verwischt sind, dann ist dieser Zettel ungültig.
  3. Sollten wir lieber die beiden Wähler informieren und ihnen so die Möglichkeit geben, neu zu wählen? (die ersten Wahlbriefe würden wir dann natürlich für ungültig erklären) Noch als Hinweis: auf dem Umschlag war nichts verschmiert durch das Wasser. Also die Adressen, die ich mit Kugelschreiber drauf geschrieben habe, waren deutlich lesbar. Dies ist unsere erste Betriebsratswahl und wir wollen das wirklich nicht durch so eine doofe Sache versauen. Vielen Dank schon mal für eure Antworten :-) LG
1.87503

Community-Antworten (3)

G
gironimo

15.06.2016 um 11:03 Uhr

Protokolliert das und dann Augen zu und durch ..

P
Pjöööng

15.06.2016 um 11:46 Uhr

Der Postweg ist grundsätzlich Risiko des Versenders. Wenn der Briefträger hier also den Briefkasten hat offenstehen lassen, ist das Risiko des Absenders (By the way: Ihr solltet mal Euren Arbeitgeber fragen, ob er da einen besonders pfiffigen Briefkasten hat).

Ich vermute dass auch bei verwischten Kreuzen diese immer noch eindeutig zuzuordnen sind. Im Zweifelsfalle muss ein Beschluss des Wahlvorstandes gefasst werden.

Wenn Ihr jetzt die Wähler anschreibt, lauft Ihr durchaus Gefahr, dass die Wahl von jemandem angefochten wird, der nicht erneut wählen konnte, weil ihn z.B. dieses Schreiben nicht mehr erreicht hat.

Also: Umschläge trocknen, Vorfall in der nächsten WV-Sitzung besprechen, Beschluss fassen dass Ihr nichts weiter unternehmt und entsprechend protokollieren.

Verbleibendes Restrisiko: Diese Wahlumschläge könnten deutliche Feuchtigkeitsschäden (wellig, Schimmel, Piranhafrass) aufweisen und damit bei der Auszählung grundsätzlich identifizierbar sein. Das könnt Ihr aber nicht mehr ändern.

H
Hummelchen

16.06.2016 um 11:12 Uhr

Vielen Dank für eure Antworten, jetzt bin ich etwas beruhigter und stehe nicht mehr kurz vor einer Panikattacke :-)

Wir haben morgen früh Wahlvorstandssitzung, da besprechen wir das weitere Vorgehen und protokollieren alles.

Und dann, wie gironimo schrieb "Augen zu und durch"

LG

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