Briefwahlunterlagen sind nass geworden
Hallo zusammen, wir, der Wahlvorstand, haben heute die ersten Briefwahlunterlagen in der Post gehabt. Nun sind aber diese Umschläge nass geworden, da der Deckel unseres Briefkastens nicht geschlossen wurde. Nach kurzer Beratung haben wir erstmal beschlossen, die Briefe trocknen zu lassen und uns über Nacht, durch belesen, Gedanken zu machen, wie wir weiter verfahren. Was ratet ihr? Meine Gedanken als Wahlvorstandsvorsitzende waren folgende:
- Wir sehen nicht wie es im Umschlag aussieht.
- Was, wenn die Kreuze auf dem Stimmzettel verwischt sind, dann ist dieser Zettel ungültig.
- Sollten wir lieber die beiden Wähler informieren und ihnen so die Möglichkeit geben, neu zu wählen? (die ersten Wahlbriefe würden wir dann natürlich für ungültig erklären) Noch als Hinweis: auf dem Umschlag war nichts verschmiert durch das Wasser. Also die Adressen, die ich mit Kugelschreiber drauf geschrieben habe, waren deutlich lesbar. Dies ist unsere erste Betriebsratswahl und wir wollen das wirklich nicht durch so eine doofe Sache versauen. Vielen Dank schon mal für eure Antworten :-) LG
Community-Antworten (3)
15.06.2016 um 11:03 Uhr
Protokolliert das und dann Augen zu und durch ..
15.06.2016 um 11:46 Uhr
Der Postweg ist grundsätzlich Risiko des Versenders. Wenn der Briefträger hier also den Briefkasten hat offenstehen lassen, ist das Risiko des Absenders (By the way: Ihr solltet mal Euren Arbeitgeber fragen, ob er da einen besonders pfiffigen Briefkasten hat).
Ich vermute dass auch bei verwischten Kreuzen diese immer noch eindeutig zuzuordnen sind. Im Zweifelsfalle muss ein Beschluss des Wahlvorstandes gefasst werden.
Wenn Ihr jetzt die Wähler anschreibt, lauft Ihr durchaus Gefahr, dass die Wahl von jemandem angefochten wird, der nicht erneut wählen konnte, weil ihn z.B. dieses Schreiben nicht mehr erreicht hat.
Also: Umschläge trocknen, Vorfall in der nächsten WV-Sitzung besprechen, Beschluss fassen dass Ihr nichts weiter unternehmt und entsprechend protokollieren.
Verbleibendes Restrisiko: Diese Wahlumschläge könnten deutliche Feuchtigkeitsschäden (wellig, Schimmel, Piranhafrass) aufweisen und damit bei der Auszählung grundsätzlich identifizierbar sein. Das könnt Ihr aber nicht mehr ändern.
16.06.2016 um 11:12 Uhr
Vielen Dank für eure Antworten, jetzt bin ich etwas beruhigter und stehe nicht mehr kurz vor einer Panikattacke :-)
Wir haben morgen früh Wahlvorstandssitzung, da besprechen wir das weitere Vorgehen und protokollieren alles.
Und dann, wie gironimo schrieb "Augen zu und durch"
LG
Verwandte Themen
Wann Briefwahlunterlagen öffnen
ÄlterHallo Leute, wir haben im Wahlvorstand eine heftige Diskussion. Es geht um den Zeitpunkt der Öffnung der Briefwahlunterlagen. Im der WO steht ja "Unmittelbar vor Abschluss der Stimmabgabe .....(§ 26
Stimmabgabe am Wahltag trotz beantragter Briefwahlunterlagen
ÄlterHallo, wir haben ein Problem mit der Durchführung der Briefwahl. In unserer Wahlschulung wurde erzählt, dass Briefwähler das Recht haben, am Tag der Stimmabgabe auch persönlich Ihre Stimme im Wahlbü
proaktiv BR-Briefwahlunterlagen durch den Wahlvorstandsvorsitzenden per Vollmacht
ÄlterDarf der BR-Wahlvorstandsvorsitzende dem Mitarbeiter durch Unterschrift einer durch ihn (als BWV) erstellten Vollmacht die Briefwahlunterlagen proaktiv anbieten, dann persönlich dem MA vorbeibringen u
Betriebsratswahl 2018
ÄlterHallo zusammen, folgende Frage: Darf man bei der BR Wahl, trotz erhaltener Briefwahlunterlagen, vor Ort wählen, wenn man die zugeschickten Briefwahlunterlagen nicht dabei hat? Folgendes habe ich be
Übereichen von Briefwahlunterlagen ohne Frankierung
ÄlterHallo zusammen, ich hätte eine frage bezüglich der Übergabe von Briefwahlunterlagen vom Wahlvorstand an Briefwähler, die die Unterlagen zur Briefwahl angefordert haben. Um unnötiges Porto zu sparen w