Erstellt am 16.04.2010 um 11:19 Uhr von MonaLisa
@Tanni,
na, dann gebt sie ihm aber ganz schnell!
Klar könnt ihr die Wahlunterlagen auch direkt in die Hand geben, aber nicht vergessen: Auf der Wählerliste vermerken, dass Kollege XY Briefwahlunterlagen erhalten hat! :-)
Erstellt am 16.04.2010 um 11:33 Uhr von Tanni
Super, danke für die schnelle Antwort.
Bis zu unserer Wahl ist noch ein bißchen hin, aber dieser MA geht nun länger in den Urlaub...
Muss der MA das dann unterzeichnen oder genügt ein Vermerk vom Wahlvorstand?
Erstellt am 16.04.2010 um 11:46 Uhr von Petrus
> darf man eigentlich die Briefwahlunterlagen nur versenden oder darf man sie dem betroffenen AN
> auch direkt mitgeben?
In §24 (1) WO steht "aushändigen oder übersenden". Also händigt ihm die Unterlagen aus...
> Muss der MA das dann unterzeichnen oder genügt ein Vermerk vom Wahlvorstand?
"Der Wahlvorstand hat die Aushändigung oder die Übersendung der Unterlagen in der Wählerliste zu vermerken."
Erstellt am 16.04.2010 um 11:46 Uhr von MonaLisa
@Tanni,
Gegenfrage:
Wenn ein Kollege die Briefwahlunterlagen per Post zugestellt bekommt, muss er dann beim gelben Mann den Erhalt auch unterschreiben?
Ich erspar dir das darübernachdenken! :-))
Nein, muss er nicht.
Aber wie gesagt, die Ausgabe an den Kollegen vermerken!