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Briefwahlunterlagen nur verschicken?

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Tanni
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, darf man eigentlich die Briefwahlunterlagen nur versenden oder darf man sie dem betroffenen AN auch direkt mitgeben?

Wir haben das Problem, dass ein MA seinen Urlaub kurzfristig vorgezogen hat, nur noch heute da ist und am Montag Früh in den Urlaub fliegt. Somit können ihm die Unterlagen nicht mehr zugesandt werden und wir wollten sie ihm heute direkt mitgeben.

Freue mich über Antworten. Danke!

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Community-Antworten (4)

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monalisa

16.04.2010 um 13:19 Uhr

@Tanni, na, dann gebt sie ihm aber ganz schnell! Klar könnt ihr die Wahlunterlagen auch direkt in die Hand geben, aber nicht vergessen: Auf der Wählerliste vermerken, dass Kollege XY Briefwahlunterlagen erhalten hat! :-)

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Tanni

16.04.2010 um 13:33 Uhr

Super, danke für die schnelle Antwort. Bis zu unserer Wahl ist noch ein bißchen hin, aber dieser MA geht nun länger in den Urlaub...

Muss der MA das dann unterzeichnen oder genügt ein Vermerk vom Wahlvorstand?

P
Petrus

16.04.2010 um 13:46 Uhr

darf man eigentlich die Briefwahlunterlagen nur versenden oder darf man sie dem betroffenen AN auch direkt mitgeben?

In §24 (1) WO steht "aushändigen oder übersenden". Also händigt ihm die Unterlagen aus...

Muss der MA das dann unterzeichnen oder genügt ein Vermerk vom Wahlvorstand?

"Der Wahlvorstand hat die Aushändigung oder die Übersendung der Unterlagen in der Wählerliste zu vermerken."

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monalisa

16.04.2010 um 13:46 Uhr

@Tanni, Gegenfrage: Wenn ein Kollege die Briefwahlunterlagen per Post zugestellt bekommt, muss er dann beim gelben Mann den Erhalt auch unterschreiben?

Ich erspar dir das darübernachdenken! :-)) Nein, muss er nicht. Aber wie gesagt, die Ausgabe an den Kollegen vermerken!

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