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Briefwahlunterlagen verschwunden

H
häschen
Nov 2016 bearbeitet

Wir haben neun MA mit Briefwahl,sieben Briefe hab ich persönlich in Empfang genommen. zwei haben ihre Unterlagen gestern halb vier in den Briefkasten vom Wahlvorstand gesteckt. Halb fünf wurden die Briefe noch von MA im Kasten gesehen,um sechs waren sie weg und der kasten leer. Seitdem sind die Briefwahlunterlagen verschollen. In der Verwaltung weiß natürlich keiner wo sie sind. Nach zwei Gerichtsverfahren mit der Chefin wegen der Wahl hab ich keine Lust mehr unser Heim nach den Umschlägen zu durchsuchen. Morgen ist Wahl !! Kann ich den beiden jetzt nochmal alles vorbei bringen.....sie geben wir alles wieder mit ......und sollten die beiden Umschläge morgen plötzlich auftauchen sind sie ungültig ???

2.702022

Community-Antworten (22)

F
Farce

08.04.2014 um 19:47 Uhr

Ja sicher. Sie können gleich in deiner Gegenwart oder der eines anderen Boten, den Wahlschein ausfüllen und dir wieder mitgeben.

Was jetzt hier ungültig ist, ist ein zweischneidiges Schwert. Im Grundsatz geht man davon aus, dass, wenn eine Stimme abgegeben wurde, diese nicht mehr korrigiert werden kann. Also dann die wieder Auftauchende die gültige wäre.

Ein weiterer Grundsatz wäre der Letzte Wille. Da dieser der Zeitaktuellste ist, wäre zumindest im juristischen Sinne dieser gültig. Also wie du es machst, machst du es falsch. Aber egal welche du jetzt in die Tonne klopfst; da hier besondere Umstände vorliegen, wäre eine Wahl dadurch nicht anfechtbar. Wenn sie wirklich wieder auftauchen, geh am besten bei und Lose es aus. Dieses vermerkt ihr dann im Protokoll und der Fall ist erledigt.

K
Kölner

08.04.2014 um 19:59 Uhr

Naja. Die Kollegen könnten m.E. Nur noch persönlich wählen...

F
Farce

08.04.2014 um 20:09 Uhr

definitiv falsch!

P
Petrus

08.04.2014 um 20:16 Uhr

Auch wenn ich - im Gegensatz zum Kölner - die Variante von Farce für möglich halte, hat die vom Kölner einen gewissen Charme:

  1. Es ist eindeutig, welche Stimme gültig ist (Wird bei Prüfung der "zufällig wiedergefundenen" Briefwahlunterlagen festgestellt, dass der MA schon persönlich gewählt hat, bleiben die Briefe mit entsprechendem Vermerk im Protokoll verschlossen bei den Akten).
  2. Da Chefin die Arbeitszeit und Fahrtkosten für die persönliche Wahl der betroffenen als Wahlkosten tragen muss, entstehen den MA auch keine Nachteile.

Also in diesem Sinne...

F
Farce

08.04.2014 um 22:26 Uhr

Jau, hier einmal ein nicht ganz ernst gemeintes Beispiel, warum Kölner hier kein recht haben kann und darf.

Bei einem Zufälligem treffen zwischen uns, war er so erschrocken über die ihm nun gegenüberstehende Pfeife, dass es ihn Rücklinks vom Bordstein auf die stark befahrene Straße verschlagen hat.

Ein ihn nicht mögender hat diese Gelegenheit natürlich nicht ungenutzt verstreichen lassen, und ist ihm mit einem frechen Grinsen einfach mit dem Auto über die Beine gehoppelt.

Der arme Kerl liegt nun im Krankenbettle und würgt permanent den ihm von der K-Schwester übergebenen, als Trost und Bettgenossen gedachten Teddy.

Sein starker Kumpel, der ihn ja jetzt mit dem Bett zur Wahl tragen könnte, ist leider verhindert weil er die Situation natürlich ausnutzt und mit seinem Frauchen am schäkern ist.

Da ihn ansonsten ja vielleicht sowieso keiner mag und helfen würde, bleibt nur noch das kleine Töchterchen.

Diese hat aber das Problem, aufgrund ihrer Größe beim schieben des Böllerwagens nicht die Ampeln zu sehen. Auch ist es zu gefährlich, zu lange auf der Straße zu verweilen. Überall stehen so merkwürdige Autos rum, deren Fahrer alle so komisch Grinsen und mit dem Gaspedal spielen…

Was bleibt dem Armen Kerle jetzte? Genau, sein Töchterchen hat ja Beinchen, zwar kurze aber ausreichend um in zwei Stunden mit den Wahlunterlagen wieder am bettle aufzutauchen.

Da jetze die Zeit drängt, WV sitzt bei der letzten Tasse Kaffee, wird die Policia gerufen und dem mittlerweile total erschöpften Töchterlein als Begleitschutz zur Seite gestellt. Und ab geht’s mit Tatütata zum WV. Machen die natürlich auch, sind sie doch unsere Freunde und Helfer.

Und schon haben wir einen Wahlgrundsatz erfüllt und einem Verhindertem die Wahl ermöglicht.

K
Kölner

08.04.2014 um 22:40 Uhr

Sorry, aber dieses hingekrampfte Beispiel ist mir zu blöd. Du meinst, Farce, dass ich einem Briefwähler ruhig nochmal die Briefwahlunterlagen geben kann? Und die persönliche Wahl ist für Briefwähler tabu, oder wie soll ich das verstehen...?

N
Nubbel

08.04.2014 um 22:43 Uhr

das einzige was mich an deinen ausführungen nicht im geringsten wundert ist die tatsache das die menschen bei deinem anblick spontan suizidgefährdet sind

S
Snooker

08.04.2014 um 22:43 Uhr

@all Macht euch mal weiter kein kopp wegen der Sache. Ich hab´s mit häschen auch noch mal per tele geklärt.....neue Briefwahlunterlagen und direkt wieder mit genommen und am besten noch zu zweit sein, hab ich empfohlen. nicht das die AG hier noch versucht ein drittes Verfahren anhängig machen zu können. Der trau ich nämlich alles zu. Ein Beispiel, gerade eben bekam ich ne Nachricht das der Wahlvorstand von häschen heute Abend nicht ins Wahllokal kommt da kein Schlüssel da. Wünschen wir ihr einfach mal alle Glück für die morgige Wahl. Und ich werde am Ball bleiben und häschen unterstützen das die Gangart gegenüber der AG mal ein bisschen verschärft wird.

S
Snooker

08.04.2014 um 22:48 Uhr

Im Übrigen kann ein potentieller Briefwähler auch trotzdem noch persönlich wählen. Die Briefwahl ist dann halt nichtig.

N
Nubbel

08.04.2014 um 22:58 Uhr

vll wäre konsens der bessere weg und ein berater der sein handwerk versteht

S
Snooker

08.04.2014 um 23:15 Uhr

@Nubbel Zur Zeit geht auch fast alles über den Anwalt. Von daher passt das schon.

F
Farce

08.04.2014 um 23:36 Uhr

Warum seit ihr denn immer so muffelig drauf? Kann doch nicht sein, dass hier keiner Spaß versteht!

Das Leben ist doch ernst genug. Gerade BRler können hiervon doch ein Lied zwitschern.

Also besser locker bleiben und auch einmal ein bisserl Spaß an den Tag legen.

@Kölner „Und die persönliche Wahl ist für Briefwähler tabu, oder wie soll ich das verstehen...?“ Natürlich nicht. Wenn möglich geht diese ja sogar vor.

Ich wollte hier nur einmal darstellen, dass ein Briefwähler, zumindest sollte es so sein, wohl einen triftigen Grund hat eine Briefwahl zu machen. Andere vielleicht, darum auch dieses merkwürdige Geschichtchen, körperlich dazu gar nicht in der Lage sind, dieses persönlich zu machen. Aber auch diesen steht ein Wahlrecht zu. Und darum ist fast alles erlaubt, was dieses sicherstellt.

Ansonsten: Einfach mal Testen, wie man sich fühlt, wenn man den Monitor anlächelt und ihm die Freundschaft anbietet……

N
Nubbel

08.04.2014 um 23:40 Uhr

wie kommst du darauf das ich keinen humor besitze?

F
Farce

09.04.2014 um 00:08 Uhr

@Kölner

Nachtrag: Beinahe vergessen.

„Du meinst, Farce, dass ich einem Briefwähler ruhig nochmal die Briefwahlunterlagen geben kann?“ Ja natürlich.

Wenn definitiv klar ist, dass sie im Zugriffsbereich des WV verschwunden sind, trägt er letztlich hier die Verantwortung.

Warum soll einem Wähler sein recht zur Wahl genommen werden, weil Dritte hier nicht korrekt gehandelt haben?

Das BAG hat hier den Grundsatz aufgestellt, dass alles Mögliche unternommen werden muss, um ein bestehendes Wahlrecht auch sicherzustellen. Demnach müssen nicht nur alle Handlungen die dieses gefährden unterbleiben, sondern auch alles Mögliche unternommen werden, um dieses sicherzustellen. Sofern hiermit nicht gegen bestehende Gesetze verstoßen wird.

Das BAG geht sogar soweit, der WO eine gesetzesähnliche Grundlage abzusprechen, indem sie diese dahin gehend einstuft, dass der Gesetzgeber hier als oberstes Ziel die Durchführung einer Wahl sieht. Selbst wenn sie teils fehlerhaft sein sollte.

Aus diesem Grund kann auch ein WV in letzter Sekunde Streichungen vornehmen, wenn hierdurch eine Liste gerettet wird und durch diese Handlung, eine nach der WO ansonsten verfallene Bewerbung wieder auflebt.

Wohlbemerkt, nur Streichungen keine Ergänzungen. Von vorsätzlichen Handlungen, die rechtlich zwar nicht ganz korrekt sind, aber keine anfechtbaren Auswirkungen haben, wollen wir aber erst mal schweigen.

Ich habe hier zwei sehr schöne BAG-Urteile dazu. Sind auch noch recht jungfräulich. Die ich aber leider noch nicht hier einstellen kann, da ich ja an andere stelle jemandem eine Woche Zeit gegeben habe, sich hier einmal schlauzumachen.

F
Farce

09.04.2014 um 00:13 Uhr

@Nubbel

Deine Texte sprechen leider für sich………und wenn Buchstaben Gefühle hätten, währen deine MTs wahrscheinlich den ganzen Tag am plärren.

G
gironimo

09.04.2014 um 12:10 Uhr

wenn die Briefe nur im Briefkasten lagen und jetzt weg sind bevor sie den WV erreicht haben, hätten sie doch auch auf dem Postweg verschwinden können. Aus meiner Sicht hätte der Briefkasten entweder sofort geleert werden müssen, oder die Stimmen entfallen als nicht gewählt.

P
Pjöööng

09.04.2014 um 12:37 Uhr

Zitat (Farce): "Ja sicher. Sie können gleich in deiner Gegenwart oder der eines anderen Boten, den Wahlschein ausfüllen und dir wieder mitgeben."

Kein besonders guter Rat! Das LAG Hamm hat einmal in einem ähnlichen Fall (unter anderem) aus diesem Grunde eine Betriebsratswahl für unwirksam erklärt.

Zitat (Farce): "Ein weiterer Grundsatz wäre der Letzte Wille. Da dieser der Zeitaktuellste ist, wäre zumindest im juristischen Sinne dieser gültig."

Wählen per testamentarischer Verfügung oder was? Eine originelle Idee die nicht funktionieren wird. (Edit: Verrückten Satz zurechtgerückt)

Zitat (Farce): "... da hier besondere Umstände vorliegen, wäre eine Wahl dadurch nicht anfechtbar."

Rechtsgrundlage?

Zitat (Farce): "... geh am besten bei und Lose es aus."

Nicht Dein Ernst?

N
Nubbel

09.04.2014 um 14:49 Uhr

farce, bewerb euch doch beim jauch, statt hier mit deiner klugsch....... zu nerven und es dann auch noch für humor zu halten

S
Snooker

10.04.2014 um 01:16 Uhr

Nicht nur zwei mal vor Gericht die Sache für sich und die Belegschaft gewinnen können, sondern auch heute die BR Wahl. häschen Liste hat gewonnen und die wbl hat einen Zusammenbruch erlitten. In der Eirichtung geht's mit allen drum und dran. Wahl kaum beendet, AG verlangt Einsicht in die Wahlakte. Meine Empfehlung hier war das die AG die doch bei dem Anwalt des WV beantragen möchte.

F
Farce

10.04.2014 um 02:06 Uhr

@Pjöööng Willst du jetzt wirklich, dass ich mich verstärkt darauf konzentriere, dir gefährliches Halbwissen nachzuweisen? Ich Glaube nicht, dass ich hiermit große Probleme haben werde.

Wenn du dir schon Urteile suchst um zu beweisen, wie fähig du bist, dann besser solche, die dieses unterstreichen und nicht die, die dich noch tiefer reinreißen.

Aber bitte, kommt Zeit kommt Farce. Heute aber nicht mehr.

Aber spätestens nach Ablauf der Wochenfrist - 1 Woche minus 1 Tag ergeben noch 6 Tage richtig? – geht der Spaß los.

@Nubbel Und du solltest dir endlich die richtigen Zündhölzer kaufen.

P
Pjöööng

10.04.2014 um 02:22 Uhr

Kannst Du auch argumentieren?

Oder nur heiße Luft?

N
Nubbel

10.04.2014 um 05:06 Uhr

farce, welches ziel hast du? geht es nur um selbstdarstellung? oder brauchst du dein gehabe für dein selbstwertgefühl? oder glaubst du tatsächlich, dass dein selbstbild ein realistisches ist? grüsse an den aktionshelden und überlegt doch mal gemeinsam ob ihr noch lange so weitermachen wollt!

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