Guten Tag!

Der Sachverhalt:
Einreichungsfrist an einem normalen Arbeitstag 12.00 Uhr (normalerweise sollte die Frist am Ende des Arbeitstages liegen).

Eine Vorschlagsliste kam 5 Stunden zu spät beim Wahlvorstand an.
Begründung des Listenführers: fehlende Stützunterschrift wegen einem Außendienstmitarbeiter, der nicht rechtzeitig zu erreichen war.

Der Listenführer hat uns damit aus Unwissenheit eine Nachfrist erspart.
Bei richtiger Vorgehensweise: Einreichung innerhalb der Frist, Nachfrist wegen Mangel, wäre die Liste trotzdem zustande kommen.
Darf der Wahlvorstand die Liste trotzdem annehmen?
Liegt es im Ermessen des Wahlvorstandes oder gilt streng das Gesetz und muß die Liste abgelehnt werden?

Ein geplagter Wahlvorstand