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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR-Wahl: Mangel in Liste erst später entdeckt

F
Fuzzzi
Nov 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, unser Wahlvorstand hat alle Listen geprüft und zur Wahl zugelassen. Jetzt habe ich im Aushang entdeckt, dass bei einem Kollegen ein falsches Geburtsjahr geschrieben steht. Der WV sagte, genau so stand alles auf der eingereichten Liste. Müssen die denn nicht auch die Richtigkeit der Daten prüfen? sonst könnte ja auch jeder einen Spitznamen hinschreiben. Der WV meinte auch, jetzt wäre die Liste für gültig erklärt, da kann man nichts machen. Ist das ein Anfechtungsgrund? Oder muss der Kandidat gestrichen werden oder Liste ungültig im nachhinein?

Danke für eure Antwort

1.18106

Community-Antworten (6)

S
STANLEY

16.03.2010 um 21:16 Uhr

  1. Wie sollen sie den das alles prüfen? - Geburtsurkunden von jedem einfordern?
  2. Natürlich ist die Liste gültig und auch nicht anfechtbar - auch wenn der "Falsche" da drauf bleibt.

Gruß Stanley

W
Wasserträger

16.03.2010 um 23:57 Uhr

Danke Stanley,

die vom Wahlvorstand haben aber doch eine Wählerliste mit Geburtsdaten zum Vergeich.

Ok. Aber sehr vertrauenswürdig ist das ja nicht, wenn ein Kandidat schon auf der Liste lügt...

D
Dielöwin

17.03.2010 um 10:58 Uhr

Hallo Fuzzi ... schon mal darüber nachgedacht daß im Aushang der Kandidatenliste kein Geburtsdatum stehen darf

I
Immie

17.03.2010 um 11:04 Uhr

@Dielöwin ...schon mal darüber nachgedacht das deine Aussage falsch sein könnte?

K
Kölner

17.03.2010 um 11:13 Uhr

@Dielöwin § 10 WO hilft!

D
derdermalwjlwar

17.03.2010 um 12:30 Uhr

Fuzzi, schon mal darüber nachgedacht, den Fehler einfach zu korrigieren? Haben wir auch gemacht, allerdings wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers (1065 statt 1965). Wenn jemand deswegen über Wahlanfechtung nachdenkt, dann kann er es so oder so tun (wegen des Fehlers oder wegen der Korrektur des Fehlers), allerdings muss sich der WV oder der Listenvertreter im Anfechtungsverfahren nicht den Vorwurf gefallen lassen, man habe nicht gewußt, wie alt der Kandidat tatsächlich ist.

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