Erstellt am 16.03.2010 um 20:16 Uhr von Stanley
1. Wie sollen sie den das alles prüfen? - Geburtsurkunden von jedem einfordern?
2. Natürlich ist die Liste gültig und auch nicht anfechtbar - auch wenn der "Falsche" da drauf bleibt.
Gruß
Stanley
Erstellt am 16.03.2010 um 22:57 Uhr von Wasserträger
Danke Stanley,
die vom Wahlvorstand haben aber doch eine Wählerliste mit Geburtsdaten zum Vergeich.
Ok. Aber sehr vertrauenswürdig ist das ja nicht, wenn ein Kandidat schon auf der Liste lügt...
Erstellt am 17.03.2010 um 09:58 Uhr von Dielöwin
Hallo Fuzzi ... schon mal darüber nachgedacht daß im Aushang der Kandidatenliste kein Geburtsdatum stehen darf
Erstellt am 17.03.2010 um 10:04 Uhr von Immie
@Dielöwin
...schon mal darüber nachgedacht das deine Aussage falsch sein könnte?
Erstellt am 17.03.2010 um 10:13 Uhr von Kölner
Erstellt am 17.03.2010 um 11:30 Uhr von derdermalwjlwar
Fuzzi,
schon mal darüber nachgedacht, den Fehler einfach zu korrigieren?
Haben wir auch gemacht, allerdings wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers (1065 statt 1965).
Wenn jemand deswegen über Wahlanfechtung nachdenkt, dann kann er es so oder so tun (wegen des Fehlers oder wegen der Korrektur des Fehlers), allerdings muss sich der WV oder der Listenvertreter im Anfechtungsverfahren nicht den Vorwurf gefallen lassen, man habe nicht gewußt, wie alt der Kandidat tatsächlich ist.