Hallo Kollegen,
wir habe den 13 Köpfigen Betriebsrat aus 2 Listen gewählt . Die Liste 1 hatte 6 Betriebsräte, die Liste 2 hatte 7 Betriebsräte zu stellen. Bei der Konstituierenden wurde der Vorsitzend aus der Liste 1 gewählt mit 8 ja, 5 nein.
Nun macht man den Vorwurf wegen Unterwanderung der Liste, da 2 Betriebsräte der Liste 2 den Vorsitz mit gewählt hätten.
Gibt es bei Konstituierenden und später überhaupt noch die Listen oder ein Betriebsrat der aus seiner Mitte den Vorsitz wählt??
Wie seht Ihr das, Danke