Listen aus Listenwahl auch später existent im Betriebsrat??
Hallo Kollegen, wir habe den 13 Köpfigen Betriebsrat aus 2 Listen gewählt . Die Liste 1 hatte 6 Betriebsräte, die Liste 2 hatte 7 Betriebsräte zu stellen. Bei der Konstituierenden wurde der Vorsitzend aus der Liste 1 gewählt mit 8 ja, 5 nein. Nun macht man den Vorwurf wegen Unterwanderung der Liste, da 2 Betriebsräte der Liste 2 den Vorsitz mit gewählt hätten. Gibt es bei Konstituierenden und später überhaupt noch die Listen oder ein Betriebsrat der aus seiner Mitte den Vorsitz wählt?? Wie seht Ihr das, Danke
Community-Antworten (2)
04.05.2010 um 15:39 Uhr
Die Listen aus der Wahl werden im BR nur noch an einer Stelle interessant: Bei der Reihenfolge der Nachrücker (da die EBRM aus der Liste kommen, deren BRM verhindert ist)
Zu anderen Wahlen des BR werden ggf. wieder neue Listen gemacht, aber diese werden vom BR aufgestellt, die alten Listen zur BR-Wahl können vollkommen ignoriert werden.
Nun macht man den Vorwurf wegen Unterwanderung der Liste, da 2 Betriebsräte der Liste 2 den Vorsitz mit gewählt hätten.
Tja - wenn die Listen zur BR-Wahl politisch motiviert waren (z.B. IGM gegen unorganisierte), dann ist das ein legitimer Vorwurf. Allerdings ein vollkommen bedeutungsloser. Wegen mangelnder Linientreue kann man keinen BR absetzen..... Aber ehrlich, wenn ich als Kandidat zum BRV aus der stärkeren Liste komme und meine eigenene Listenkollegen mich nicht wählen würden, dann wäre ich schon enttäuscht, oder? Außerdem wirft das ein seltsames Licht auf diese Liste - sind die sich schon uneins, bevor es richtig losgeht?....
04.05.2010 um 15:40 Uhr
Der Betriebsrat wählt aus seiner Mitte die/en Vorsitzende/n und deren/essen Stellvertreter/in. Der Betriebsrat sollte als EInheit agieren und sich nicht schon bei der Wahl des Vorsitzenden zerfleischen. Leider ist das "Listendenken" manchmal stärker als die eigentliche BR Arbeit.
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