Liste kam zu spät (in einem anderen Briefkasten) - was tun?
Bis kurz vor Ablauf der Frist gab es nur eine Liste. Eine 15 Minuten vor Beendigung der Sitzung des Wahlvorstandes haben wir gehört, dass nun wohl doch eine 2. Liste im Umlauf ist. Angekommen ist diese Liste nicht bei uns im Büro. Also haben wir unsere Sitzung zur üblichen Zeit beendet und wie angekündigt (21 Uhr) unseren Briefkasten am Wahlvorstandsbüro gecheckt, ob noch eine Liste angekommen ist. War nichts da. Das Problem ist jetzt, dass dieser Briefkasten auch der Briefkasten des Betriebsrates ist und es im Hause nochmals einen anderen Briefkasten für den Betriebsrat gibt. Zu diesem zweiten Briefkasten des Betriebsrates habe ich als Wahlvorstandsvorsitzende keinen Schlüssel, nur für den Briefkasten, der bei uns am Büro ist. Nun tauchte am nächsten Vormittag die 2. Liste auf (-in dem 2. Briefkasten). Wir haben als Wahlvorstand diese Liste (weil zu spät) als unheilbar abgelehnt. ist das in Ordnung? Und - kann man irgendwie diese 2. Liste trotzdem noch "ins Spiel" bringen, schon um des "Betriebsfriedens" willen?
Community-Antworten (7)
22.03.2006 um 15:30 Uhr
Hi, Wahlvorstand muss die Liste kriegen und nicht Betriebsrat. Die Liste ist ungültig!
gruss, leo
22.03.2006 um 15:49 Uhr
Hallo,
haben die MA genau gewusst wo sie die Vorschlagslisten einwerfen müssen??Habt ihr das vom WV genau festgelegt,dann würde ich sagen ungültig. Wenn ihr euch nicht sicher seit,dann im Zweifel für den Angeklagten
22.03.2006 um 15:57 Uhr
Kann mir an dieser Stelle einen "hämischen" Kommentar leider nicht verkneifen! Vor einiger Zeit ist in diesem Forum schon einmal der Sinn/Unsinn eines Briefkastens zwecks Einreichung von Wahlvorschlägen diskutiert worden. Das Ergebnis einer solchen "Einrichtung" können wir heute lesen!
Ist jetzt nicht persönlich auf Dich, Katharina, gemünzt! Weiter hilft in Eurem Fall wirklich nur die von DocPille gestellte Frage! Und diese solltet Ihr nach einem Blick in Euer Wahlausschreiben mit Sicherheit beantworten können.
Gruß Fayence
22.03.2006 um 16:12 Uhr
praktische Vorgehensweise:
- Beschluss/Feststellung/Aktennotiz, in der der Wahlvorstand feststellt, dass dieser Briefkasten als Abgabestelle im Wahlausschreiben nicht eindeutig genug erkennbar gemacht wurde.
- vom Listenführer gesondert unterschreiben lassen, dass er seine Liste rechtzeitig in den anderen Briefkasten geworfen hat.
- Neue Sitzung und den "fehlerhaften" Beschluss der Ablehnung zurücknehmen.
Fertig - und ihr seit juristisch raus (solange ihr nicht wider besseren Wissen Kenntnis davon hattet, dass der Listenführer lügt).
22.03.2006 um 16:38 Uhr
@ rainerzwo
Deine praktische Vorgehensweise in allen Ehren. Aber worauf gründest Du die Vermutung, dass der Briefkasten nicht eindeutig kenntlich gemacht wurde?? Und der genaue Ort nicht im Wahlausschreiben benannt war?
Daher zweifle ich das "juristisch raus" kräftig an!
23.03.2006 um 10:24 Uhr
@Fayence
natürlich hast du Recht: Wenn der Wahlvorstand "seinen einen Briefkasten" eindeutig und richtig gekennzeichnet hat, dann hat er sich juristisch natürlich korrekt verhalten.
Das ist und bleibt der entscheidende "casus knacktus". Dem Betriebsfrieden zu Liebe die ganze Wahl zu riskieren ist sicher nicht empfehlenswert.
Wie wäre es mit dem nächsten Denkschritt: Die gewählten Leute der 1. Liste halten sich aufgrund dieser Situation für nicht wirklich demokratisch legitimiert. Sie nehmen die Wahl an, beschließen aber als neuer BR dann alle den Rücktritt, bestellen den Wahlvorstand neu und alles neu macht der Mai.
24.03.2006 um 10:14 Uhr
Guten Morgen rainerzwo, ein ehrenwerter 2. Denkansatz.
Aber warum sollte sich die 1. Liste nicht als "demokratisch legitimiert" fühlen? Wenn die Liste 2 schon nicht in der Lage ist, den richtigen Briefkasten zu finden... ;-)
Aber das Problem dürfte sich inzwischen eh geklärt haben!
Einen schönen Tag noch und Gruß Fayence
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