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Einzelkandidaten später zu einer Liste zusammen führen?

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fortini
Nov 2016 bearbeitet

Ich bin im Wahlvorstand und mach das auch zum ersten mal ! Bis zum letzten Tag der Einreichung von Wahlvorschlägen sind wir von einer Personenwahl ausgegangen. Dann kam doch noch eine Liste die sehr pro den Arbeitgeber ist. Nun haben wir nur einzelne Kandidaten. Dürfen diese noch zu einer Liste zusammen gefasst werden? Als einzelner Kandidat oder als einzelne Liste sind die Chancen nämlich fast bei Null! Mit freundlichen Grüßen fortini

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Community-Antworten (33)

F
folglich

29.05.2012 um 21:45 Uhr

Da gueltige Wshlvorschlaege eingeteicht wurden, darf die Frist NICHT verlaengert werden. Also wer zu spaet kommt hat Pech. Gerade das man was falsch ist GLAUBT kommt immer wieder vor. Teils wird dieses auch bewusst und geschickt so von welchen die sich auskennen.genutzt. Also NICHTS geht mehr, sonst kann die Wahl angefochten werden.

F
fortini

29.05.2012 um 21:56 Uhr

das hilft mir nicht weiter die Kandidaten wollen auf eine Liste und genügend Stützunterschriften gibt es auch sie wollen jedoch nicht auf eine einzelne Liste können wir pokern und die Liste im nachhienein erstellen?

B
Betsy

29.05.2012 um 22:14 Uhr

ja, so ist das , dumm gelaufen. eine Schulung im Vorfeld hätte das vll verhindern können.

F
folglich

29.05.2012 um 22:30 Uhr

Die eingereivhten Wahlvorschlaege stehen und DUERFEN NICHT veraendert werden. Auf DEUTSCH Pech gehabt!!!!!!

Vorher halt uebetlegen.

Der Wahlvorstabd ist verpflichtet das BetrVG und Wahlordnung zu beachten.

Was einnem lieber ist zaehlt NICHT!!!"!!

G
gezielt

29.05.2012 um 22:36 Uhr

PS: Wenn es Dir nicht hilft, hilft vielleicht ein Blick ins Gesetz.

Wenn der WV vorsaetzlich gegen das Gesetz verstoesst und somit die Wahl wissend ungueltig wird/ macht, koennte man auch einmal pruefen ob dieses als Wahlbehinderung ausgelegt werden kann. Denn man koennte dann berechtigt zur Fesstellung kommen, der WV macht es bewusst um diese Wahl in dieser Form zu behindern, ungueltig zu machen. Dann waere es ein Fl des § 119 BetrVG, moegl. Strafe Geld oder bus zu 1 Jahr Haft.

B
Betsy

29.05.2012 um 22:40 Uhr

Nanana, jetzt bleibt mal auf dem Teppich! Die Frage war, kann man....? Die Antwort ist: Nein kann man nicht!

F
fortini

29.05.2012 um 23:29 Uhr

Also heißt das jetzt 11 einzelne Listen und eine Liste mit 12 Bewerbern die 11 einzelnen dann ohne große Chance dann gewählt zu werden na toll und wir hatten sogar gewerschaftliche Beratung die der Einzelkandidatur zugestimmt hat.

B
Betsy

29.05.2012 um 23:36 Uhr

Den Einzellisten zustimmen ist auch kein Problem, da sie gesetzeskonform sind. Eine strategische Beratung wäre nett gewesen:(

B
betrvggilt

29.05.2012 um 23:38 Uhr

Ihr habt nur die gueltigen Listen welche auch JEWEILS EINZELN die notwendigen und erforderliche Anzahl.an Stuetzunterschriften haben. Hier hat der Wahlvorstand ganz erhebliche Wissensluecken.

Denn man kann sich nicht einfach beim Wahlvorstand melden.und sagen ich moechte..

Persoenlichkeitswshl gibt es nur, wenn nur 1 Liste beim WV eingereicht wird. Wird / werden mehr als 1 Liste eingereicht gibt es Listenwshl.

Auch bei nur einer Liste muss diese die notwendige Stuetzunterschriften haben.

Zum Schluss: Der Hinweis auf § 119 bei Vorsatz weil wissentlichem rechtswidrigen Handeln des WV ist nicht einfach als ganz falsch einzustufen

B
betrvggilt

29.05.2012 um 23:40 Uhr

Betsy Strategie gibt es hier nivht, nur das Gesetz beachten gilt.

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Laffo

29.05.2012 um 23:42 Uhr

@fortini wieso seit ihr bei den vorher 11 unabhängig eingereichten Listen,mit entsprechenden Stützunterschriften, von einer Personenwahl ausgegangen? Es gibt diese 11 Listen, in welchen die Stützer zugleich Wahlbewerber werden. Genauso wie die zuletzt eingereichte 12te Liste. Nun hat das Wahlvolk die Möglichkeit jeweils 1er Liste die Stimme zu geben.Die 12te Liste muss nicht zwangsläufig die meistens Stimmen erhalten!Sie kann auch gar nicht gewählt werden! Ihr hättet im Vorfeld eine Liste mit allen ANfreundlichen Bewerbern eröffnen müssen.Würde es keine 2te Liste geben, gäbe es Personenwahl.Kommt nun eine 2te Liste ist Listenwahl.

F
fortini

29.05.2012 um 23:46 Uhr

Von Wahlbehinderung kann ja keine Rede sein mich triffts jetzt auch selber mit meiner einzelnen Liste und das werden alle anderen auch so sehen nun werden wir halt ein sehr Arbeitgeberfreundlichen Betriebsrat haben was solls. Wir werden sehen wie der dann arbeitet. Verstehe trotzdem nicht das sie nicht auf eine Liste dürfen auch wenn sie Ihren Willen dazu bekunden und das noch am letzten Tag der Einreichung der Wahlvorschläge .

L
Laffo

29.05.2012 um 23:51 Uhr

@fortini du kommst mit den Details aber auch sofort raus.... Sollte die Einreichfrist noch offen sein, so könnten sich die einzelnen Kandidaten der 11 Listen entscheiden eine 13te Liste zu eröffnen und sich alle dort mit entsprechenden Stützunterschriften eintragen, gleichzeitig ziehen sie ihre jeweils eigene Liste zurück.

B
Betsy

29.05.2012 um 23:56 Uhr

Du gültiges BetrVG, auch wenn man Gesetze einhält, sind Strategien möglich!

fortini, jetzt mal Butter an den Fisch, wann läuft/lief die Eireichungsfrist aus?

F
fortini

30.05.2012 um 00:03 Uhr

heute und alle 11 haben sich heute auch gemeldet zu einer Liste zusammen geführt zu werden die Löschung ihrer Listen haben Sie jedoch nicht eingereicht

F
fortini

30.05.2012 um 00:06 Uhr

ach ja und die Kollegen halten ihre Stützunterschriften auch für eine Liste aufrecht und haben dies den WV mitgeteilt

L
Laffo

30.05.2012 um 00:13 Uhr

gibt es die eine Liste körperlich,z.B. auf Papier festgehalten, oder ist diese eine mündliche Bekundung der 11? Wann heute, um 24:00Uhr? na dann ab in die Spur!!

B
Betsy

30.05.2012 um 00:17 Uhr

Und ein geschulter WV hätte dann gesagt: Nehmt eine neue Liste, schreibt euch alle rein, und sammelt flott die Stützunterschrieften. Wenn es 11 sind wären vielleicht auch zwei Listen schlau gewesen. Das hätte man bis zur Abgabefrist schaffen können...... Aber jetzt?

F
fortini

30.05.2012 um 00:19 Uhr

ja die eine Liste gibt es auf Papier von allen 11 unterschrieben also das sie ihre einzelnen Kandidaturen zu einer Liste zusammengefasst haben wollen

L
Laffo

30.05.2012 um 00:21 Uhr

Die Wahlordung im Netz

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/betrvgdv1wo/gesamt.pdf

ab Abschnitt 2 §6 wird's interessant für dich!

B
Betsy

30.05.2012 um 00:24 Uhr

Aber ohne Stützunterschriften ist sie ungültig! Warum habt ihr den Listenführer nicht noch losgeschickt?

L
Laffo

30.05.2012 um 00:31 Uhr

Sind die bisherig eingereichten Vorschlaglisten den im § 6 Abs.3 WO gesetzeskonform? Wenn nicht §9 WO!

S
Snooker

30.05.2012 um 00:34 Uhr

@fortini Du schreibst hier als Wahlvorstand, also sind alle persönlichen Befindlichkeiten außen vor zu lassen. Hier solltest Du Sachlich und Fachlich bleiben.

@all Wie lange bin ich schon hier im Forum........egal.? Die Art der Moderation, dann peu a peu mit immer neuen Details zu kommen...... Namen des Fragestellers und des zu erst Antwortenden, lässt mich sehr zu dem Schluss kommen das jemand den 1. April nachfeiern will. Sollte ich ihm unrecht tuhen.... Butter bei den Fischen.

L
Laffo

30.05.2012 um 00:39 Uhr

@Snooker

haist dat nich : Budda bei diiie Fischee..?

S
Snooker

30.05.2012 um 00:51 Uhr

hehe ja hat der denn auch ne´n Teich da oben ?

F
fortini

30.05.2012 um 00:52 Uhr

@snooker von mir kein Scherz fortini ist griechisch und heißt Glück und @Laffo ja sie sind gesetzeskonform und wir haben jetzt also Fehler gemacht aber es ist nun mal passiert und wenn keiner mehr einen Tipp hat dann schade..... Der Wahlvorstand und die anderen 9 sind übrigens für die gleichen Interessen und die andere Liste will nur alles so lassen wie es ist und die Mitarbeiter wurden geimpft nur diese Liste zu wählen,da die auch nicht so koscher arbeiten war halt meine Frage nach der gemeinsamen Liste im Nachgang finde es unpassend mir Strafen darzustellen die mich erwarten könnten,habe nie behauptet das zu tun sondern einfach nur Hilfe erwartet Danke

B
Betsy

30.05.2012 um 01:01 Uhr

fortini, ich finde es einfach tragisch! Hättet ihr eine Schulung gehabt, hättet ihr die heute eingereichte Liste noch schnell Stützunterschriften sammeln lassen und hättet vielleicht schlimmes verhindern können. Warum denken WV meist, das sie ohne eine Schulung auskommen? Dir jetzt mit wenn und aber zu kommen ist nicht hilfreich, da hast du Recht. Und was ein Fischteich hier helfen soll.... ohne Worte.

S
Snooker

30.05.2012 um 01:06 Uhr

@fortini wie mir was heißt, oder sonst was, das ist vollkommen Wurscht. Nicht aber Wurscht ist es von möglichen rechtlichen Konsequenzen hin zu weisen; so wie es hier geschehen ist. Frei nach dem Motto, tut man was , löst es was aus. Tut man nix, lösst es auch was aus. Wie schon angemakert wurde...... einmal klar raus wann der letzte Termin ist oder gewesen wäre.......... alles ander rund rum geschreibe wäre dann zu 80 % wech gefallen und Du hättest schon seit geraumer Zeit ne klare Antwort.

B
Betsy

30.05.2012 um 01:13 Uhr

Die klare Antwort hat fortini schon lange! Und die Butter auf die du immer noch wartest gab es vor über einer Stunde! So ganz nebenbei hat fortini nichts "getan" sonder "gefragt". Die Ausführungen zu den möglichen Konsequenzen, wenn dann, waren also flüssig!

Viel Spass noch in deinem Tümpel.

S
Snooker

30.05.2012 um 01:32 Uhr

Ne Betsy, die Butter war in dem Fall nur Magarine. Wer so an eine Wahl ran geht und dann 5 min vor der Angst nach Lösungen sucht....... und alle anderen außer der gegnerischen Liste aben nix bemerkt.... man überlege.... es wäre ein 11Gremium zu wählen gewesen....... iss da irgendwo ein Meteorit eingeschlagen das (außer eine Kleine Gruppe) gleich alle eingepennt sind ? Das Ganze ist beim besten Willen nicht mehr zu toppen. Ich als AN würde den Einzelkandidaten in einem solchen Fall auch keine Stimme geben.

B
Betsy

30.05.2012 um 01:56 Uhr

Ich als AN würde den Einzelkandidaten in einem solchen Fall auch keine Stimme geben. Antwort 30 Erstellt am 29.05.2012 um 23:32 Uhr von Snooker 195316

Gut, so trotzig muß man wählen. Der letzte Rest Vernunft wird ausgeschaltet und die Wahl wird gegen die Wand gefahren. Und wenn man dann zwei Jahre mit einem arbeitgeberlastigen BR leben muß, sind mal wieder alle anderen Schuld.

In diesem Fall kann nur noch Wahlkampf und ein weiser Wähler helfen.

Schwimm nicht zu weit raus:)

S
Snooker

30.05.2012 um 08:36 Uhr

Bei einer Wahl isses wie in der Politik........ man wähle das kleinere Übel. In dem Fall hier wäre das zweitere das kleinere Übel. Ob ein AG ohne BR waltet und schaltet oder aber mit seinem BR iss noch ein Unterschied. Mit einem handlungsunfähigem Br jedenfalls kann´s nur noch schlimmer werden.

Zum schwimmen wird´s leider zu kühl :-)

G
gironimo

30.05.2012 um 12:02 Uhr

Mein Gott - ich habe nicht alles gelesen.

Aber zum Annahmeschluss gab es also nun doch 2 Listen. Möglicher Weise hatte eine davon Mängel - z.B. fehlte die eine oder andere Unterschrift. Da könnte der Wahlvorstand dann schon eine kleine Nachfrist setzen, um den Mangel beheben zu lassen.

Muß ja erst einmal jemand gegen die Wahl klagen. Bei einer Neuwahl wäre dann wahrscheinlich alles korrekt - und das Wahlergebnis .... auch nicht anders?

Der Wahlvorstand muss ja nicht sagen, dass er im Internetforum so einiges gehört hat......

Manchmal muss man auch mal in den Teich springen.....

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