Erstellt am 19.01.2013 um 09:09 Uhr von Kölner
@Samsung
Darf sie. Ob man diese Frage allerdings beantwortet, steht auf einem anderen Blatt.
Erstellt am 19.01.2013 um 09:47 Uhr von gironimo
Das ist eben das Problem, wenn beim BEM die Gesprächsteilnehmer die gleichen sind, die ansonsten auch unangenehme personelle Entscheidungen treffen können. Diese Konstellation hat man ja oft in kleineren Betrieben.
In solchen Situationen sollte der BR, der am Gespräch teilnimmt ein offenes Ohr haben und ggf. die Frage mit einer Gegenfrage kontern - etwa: " Was hat diese Frage mit der Wiedereingliederung zu tun?" (u.U. hat sie etwas damit zu tun)
Erstellt am 20.01.2013 um 23:10 Uhr von AlterMann
In einem solchen Fall würde ich die Personalleiterin darauf hinweisen, dass für den MA diese Frage schwierig zu beantworten ist. Je nachdem, wie die Antwort ausfällt, kann sie auch gegen ihn verwendet werden.
Viel wichtiger ist doch die Frage, was der MA kann und wie diese Fähigkeiten im Betrieb nutzbar gemacht werden können. Sollte die Personalleiterin weiter auf der Frage bestehen, würde ich vorschlagen, dass der MA die Frage nach seiner psychischen Belastungsfähigkeit von einem Arzt seines Vertrauens beantworten lässt. Schließlich könenn hier subjektive und objektive Einschätzung weit auseinander klaffen.
Erstellt am 04.05.2013 um 19:03 Uhr von Dickbrettbohrer
Die Personalleiterin müsste in der Gefährdungsbeurteilung zu den Arbeitsplätzen der Mitarbeiter nachlesen können, welche Belastungen und ggf. Fehlbelastungen von diesen Arbeitsplätzen ausgehend auf die Mitarbeiter wirken. Gute Betriebsräte fragen beim BAM standardmäßig nach dieser Beurteilung der physischen und psychischen Belastungen.
Wenn es die vorgeschriebene Gefáhrdungsbeurteilung nicht gibt, dann fragen gute Betriebsräte erst recht danach.
Der AG macht die BEM ja auch, um sich abzusichern. Das ist legitim. Es gibt nach der BEM eine Beweislastumkehr. Bei einer Kündigung nach gescheitertem BEM muss der MA beweisen, dass der AG trotzdem einen Arbeitsplatz für ihn hat.
Der Betriebsrat fragt nach der Gefährdungsbeurteilung, um den MA abzusichern. Das ist auch legitim. Eine BEM ohne einen ordentlich beurteilten Arbeitsplatz ist ein Problem.