W.A.F. LogoSeminare

BEM zu spät

R
Rübennase
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen.

Ich hoffe auf Experten in Sachen "Betriebliches Eingliederungsmanagement" Ein Mitarbeiter hatte im November einen Wegeunfall und war bis zum 31.12. AU geschrieben. Am 3.1. kam er wieder arbeiten. Letzten Montag wurde bekannt, dass er eigendlich wiedereingegliedert werden sollte. Die Berufsgenossenschaft bearbeitet zur Zeit den Fall. Da es versäumt wurde den Vorfall im Krankenhaus als Arbeitsunfall anzugeben, zieht sich die Sache nun leider etwas hin. Mit dem AG und dem MA haben wir nun die Übergangslösung gewählt, dass der MA, bis zur Bewilligung der Wiedereingliederung jetzt schon nur 4 Std./Tag arbeitet (statt 8Std.). Dadurch baut er natürlich Überstunden ab und läuft ins Minus. Ist auch soweit O.K. Nun meine Frage: Bekommt der MA bei Bewilligung der Wiedereingliederung diese Minusstunden im Nachhinein vergütet?

Evtl. hat jemand schon mal einen ähnlichen Fall.

Vielen Dank

4.562019

Community-Antworten (19)

R
Rattle

14.01.2011 um 07:23 Uhr

Hallo,

für solch eine massnahme müsste ein ärztliches attest vorliegen, wenn er nur vier stünden arbeitet ,den rest würde nämlich die krankenkasse oder die Berufsgenossenschaft zahlen als krankengeld zahlen ( 70% zumindest).

und das er den arbeitsunfall nicht als solchen gemeldet hat ist leider dummheit? weil ja ein unfallbericht vorhanden sein müsste.

mfg

I
Immie

14.01.2011 um 07:42 Uhr

@Rübennase Warum sprecht ihr nicht mit der BG?

...Dadurch baut er natürlich Überstunden ab und läuft ins Minus. Ist auch soweit O.K.... Nein, ist es nicht.

R
Rübennase

14.01.2011 um 16:08 Uhr

@Immie ...Dadurch baut er natürlich Überstunden ab und läuft ins Minus. Ist auch soweit O.K.... Nein, ist es nicht.

Mit "soweit O.K." meinte ich, dass es für den Kollegen O.K. ist. Er hats ja versäumt den Unfall als Aebeitsunfall anzugeben. Deshalb möchte ich dem Kollegen ja helfen und das Bestmögliche "herausholen". Jetzt gehts halt nicht anders, als das er Überstunden abbaut. Der AG kann ihm ja schlecht was schenken. Mit der BG habe ich gerade telef. Normalerweise wird da nix rückwirkend erstattet. Die versuchen jetzt, was möglich ist.

S
Saxonia

14.01.2011 um 16:59 Uhr

Hallo, Rübennase -

wir müssen da wohl mal etwas sortieren: Nach längerer Krankheit kann eine Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess erfolgen, die vom behandelnden Arzt "verordnet" wird. In der Zeit ist der MA noch krank geschrieben. Die Stunden können z.B. innerhalb eines Monats erhöht werden, bis die normale Arbeitszeit wieder erreicht ist. Da die Wiedereingliederung während der Krankschreibung läuft, muss sie sich direkt anschließen. Es ist nicht möglich, damit zu beginnen, nachdem der MA bereits gesund geschrieben und wieder arbeiten war. So jedenfalls hat sich unser Arbeitgeber mal verhalten. Der MA müßte sich ja wieder rückwirkend krank schreiben lassen...

Wenn es sich um einen Arbeits- oder Wegeunfall handelt, übernimmt die Berufsgenossenschaft die Kosten für die Wiedereingliederung (sie heißt dann Belastungserprobung) und in diesem Zusammenhang entstehende andere (z.B. Transport-) Kosten. Das ist der ganze Unterschied. Ob die im Nachhinein gewährt werden kann, weiß ich nicht - s.o. rückwirkende Krankschreibung.

Etwas anderes ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM). In einem der Sozialgesetzbücher wurde die Pflicht für den Arbeitgeber verankert, mit einem längere Zeit kranken Mitarbeiter ein Gespräch zu führen. Ziel: eine erneute Erkrankung aus selbem Grund möglichst zu verhindern und in diesem Rahmen krankmachende Aspekte des Arbeitsplatzes zu prüfen, zu beseitigen oder den MA so zu beschäftigen, dass er möglichst gesund bleibt. Zu diesem höchst sensiblen Thema empfiehlt sich der Abschluss einer BV.

Im Rahmen des Gesprächs zum betrieblichen Eingliederungsmanagement hätte man die Wiedereingliederung besprechen können. So sehe ich leider keine Möglichkeit, Deinem Kollegen zu helfen.

Schöne Grüße von Saxonia

R
Rübennase

14.01.2011 um 18:58 Uhr

@Saxionia Vielen Dank für Deinen ausführlichen Bericht. War super.

Es ist nun so, dass die AU vom Hausarzt nicht verlängert wurde und die MA auch wieder arbeiten wollte. Sie hat nach einer Woche gemerkt, dass sie nich volle Tage arbeiten kann. Sich noch mal krank schreiben lassen wollte sie nicht. Um eine erneute Erkrankung zu vermeiden, habe ich den AG auf eine Wiedereingliederung in Verbindung mit BEM angesprochen. Die BG versucht nun eine Ausnahmeregelung zu finden, weil durch evtl. Verschulden des Krankenhauses (Versäumnis, Aufnahme als Arbeitsunfall. Der MA war schwer verletzt) die BG nicht reagieren konnte.

I
Immie

14.01.2011 um 19:27 Uhr

@Rübennase ...Um eine erneute Erkrankung zu vermeiden, habe ich den AG auf eine Wiedereingliederung in Verbindung mit BEM angesprochen...

Cool, du hast es drauf. Da kann sich die Kollegin, je nach dem wie es läuft, ja bei dir bedanken.

Du hast hoffentlich nicht erst um 15.59 das erste Mal von BEM gehört.

K
Kölner

14.01.2011 um 19:36 Uhr

@Immie Stimmt. Die meisten BR's haben leider noch nicht verstanden, dass man als betroffener AN ohne BEM besser dran sein kann. :-)

L
Lotte

14.01.2011 um 19:42 Uhr

Rübennase, Euer AG scheint dem Ganzen ja nicht unaufgeschlossen gegenüber zu stehen. Die Gefahr einer erneuten Erkrankung scheint auch zu drohen. Wir hier sind nicht die Experten, die Ihr vor Ort sein könnt.

Wieso setzt Ihr (Arbeitgeber, Kollegin, Betriebsrat, evtl. Betriebsarzt und Vorgesetzte/r) Euch nicht zusammen und überlegt gemeinsam was zu machen ist, wer es macht und bis wann? Vorher sollte man bei der BG erfragen, ob eine Wiedereingliederung jetzt schon begonnen werden könnte, wenn sie erst im Nachgang genehmigt wird.

Eigentlich müssten doch alle Interesse an einer schnellen Lösung haben, was die Gesprächsbereitschaft bei allen vermuten lässt.

R
Rübennase

14.01.2011 um 23:10 Uhr

@Lotte Danke Lotte, Du hast es auf den Punkt gebracht.

@Immie und Kölner Wahrscheinlich habe ich mich nicht richtig ausgedrückt. Was bitteschön ist in diesem Fall so schlecht an BEM? Auch wenn ich nerve:

  • ein MA ist nach einem Unfall fast 8 Wochen krank
  • dann versucht er wieder zu arbeiten und merkt nach einer Woche, dass es nicht ganze
    Tage funktioniert
  • verzweifelt wendet er sich an den BR, weil er auf gar keinen Fall wieder krank feiern will.
  • BR, AG und MA setzen sich zusammen (letzten Montag und nicht erst heute um 15.59)
    und überlegen, was man machen kann. Der MA ist der Meinung, mit 4 Std./Tag könnte man es versuchen.
  • Letzten Dienstag hat unser Personalbüro bei der BG wegen der Wiedereingliederung angefragt. Jetzt warten wir nur noch auf die Bewilligung.
  • Damit der MA bis dahin nicht volle 8 Std. arbeiten muß und wir (MA, AG u. BR) eine erneute Erkrankung vermeiden wollen, hat der BR mit dem MA und dem AG die Lösung
    gewählt, dass der MA jeden Tag Überstunden abbauen kann.

Das in einzelnen Fällen eine BEM Maßnahme für einen MA auch "nach hinten los gehen kann", ist mir/uns schon klar. Aber was bitte ist in diesem Fall so nachteilig für den MA?

@Kölner ...Die meisten BR"s haben leider noch nicht verstanden, dass man als betroffener AN ohne BEM besser dran sein kann. :-)

Bitte erklärs mir und mach einen anderen Vorschlag.

Gruß Rübennase

K
Kölner

14.01.2011 um 23:16 Uhr

@Rübennase Zu dieser Einschätzung muss man kommen, wenn man sich die Urteile der letzten zwei Jahr anschaut: Fehlt ein BEM oder wird es nicht gemacht, wird der AG wohl nicht beweisen können, dass die krankheitsbedingte Kündigung eines AN auch mit einem BEM notwendig gewesen wäre. Mit einem BEM sieht das wieder anders aus...

L
Lotte

14.01.2011 um 23:44 Uhr

Kölner, man müsste die Zahl der gelungenen BEM gegenüber stellen um da wirklich einigermaßen objektiv urteilen zu können. Bei den Urteilen in den letzten Jahren, die mir bekannt sind, war es auch eher so, dass ein BEM fehlte...

K
Kölner

14.01.2011 um 23:57 Uhr

@Lotte Eben! Und weil es fehlte, konnten die kranken Kollegen, denen gekündigt wurde, nach der Kündigungsschutzklage ihren Job behalten. Das wäre MIT BEM weitaus schwieriger geworden!

Vielleicht sollte man ein 'Leider!' hinterherschicken...

L
Lotte

15.01.2011 um 00:02 Uhr

Kölner, das überzeugt mich nicht ;-)

Gerade weil es kaum geurteilte Kündigungen mit BEM gibt, halte ich Deine These zur Zeit für sehr gewagt. Und wenn ich bei uns die Kollegen erlebe, denen wir mit BEM helfen konnten, bin ich froh, dass es praktiziert wird. Krankheitsbedingt gekündigt wurde in den letzten 1,5 Jahren, seit wir BEM praktizieren, niemand.

R
Rübennase

15.01.2011 um 00:42 Uhr

@Kölner u. Lotte Ich bin der gleichen Meinung, wie Lotte. In unserem Unternehmen (ca. 20 000 MA) wird BEM seit langem mit großem Erfolg praktiziert und alle, bei denen die Maßnahme durchgeführt wurde sind wirklich froh und dankbar, das es sowas gibt. Aber es ist natürlich klar, dass man im Einzelfall sehr wohl überdenken sollte, für wen BEM evtl eher Nachteile bringen könnte. In meinem Fall handelt es sich nicht um einen chronisch kranken MA. Er wird wahrscheinlich in wenigen Wochen wieder fit sein. Natürlich mit BEM!!!

I
Immie

15.01.2011 um 00:45 Uhr

Wobei ein einfaches Hamburger Modell völlig ausgereicht hätte.

R
Rübennase

15.01.2011 um 11:46 Uhr

@Immie Ja, sicher. Aber der MA hat ja nun mal "gepennt" und der Unfall wurde falsch gemeldet. Nämlich der Krankenkasse, statt der BG. Deshalb ist er auch erstmal wieder arbeiten gekommen. Aber mal sehen, was am Montag die BG sagt.

Trotzdem vielen Dank an alle. Ihr habt mir ein wenig die Augen geöffnet. Ist halt nicht gerade unkompliziert, wenn man zum ersten Mal mit solch einem Fall zu tun hat.

Schönes WE

Gruß RN

I
Immie

15.01.2011 um 12:32 Uhr

...der Unfall wurde falsch gemeldet. Nämlich der Krankenkasse, statt der BG....

Wie ist das eigentlich aufgefallen?

Man hätte das Hamburger Modell doch über die KK laufen lassen können und hätte danach ein ...Ups... losgelassen. Dann hätten die KK und die BG das untereinander klären können.

R
Rübennase

15.01.2011 um 13:54 Uhr

Der MA wurde zwecks Infos zu Hause von der KK angerufen. Als der MA unser Pers. Büro kontaktierte, ist es natürlich aufgefallen. Nur leider zu spät. Der MA hat bereits wieder gearbeitet. Dann hat er sich an den BR gewandt, weil er nicht volle Tage arbeiten kann. Nun versuche ich natürlich das Bestmögliche für ihn zu erreichen.

R
Rübennase

31.01.2011 um 20:32 Uhr

Danke noch mal an alle

Ihre Antwort