Erstellt am 21.03.2006 um 13:24 Uhr von Kölner
Warum soll der AG das nicht können?
Erstellt am 21.03.2006 um 13:25 Uhr von kkhh
Da habt ihr aber als Betriebsrat eine Mitsprache- und Vetorecht, denn das hört sich arg nach Umsetzung, sprich Versetzung an. siehe § 99 BetrVG
Erstellt am 21.03.2006 um 13:47 Uhr von Betriebsrat
Hallo Kölner,
da es sich um eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme nach § 99 handelt.
Christof Zutt
P.S.: Auch ist die Stationsleitung Inhalt seines Arbeitsvertrages.
Erstellt am 21.03.2006 um 14:35 Uhr von nina
Hallo,
ich würde mal sagen, wenn das Bestandteil seines AV ist, kommt für den AG nur eine Änderungskündigung in Frage. Das schließt sich aber durch die BR-Tätigkeit aus. Also keine Chance zur Entziehung der Leitung. Auf alle Fälle die Maßnahme ablehnen und zur Not das AGericht entscheiden lassen.
Viele Grüße
nina
Erstellt am 21.03.2006 um 16:01 Uhr von Kölner
Was steht genau im AV?
Tarifvertrag? BAT/TVöD?
Erstellt am 22.03.2006 um 09:30 Uhr von betriebsrat
Hallo Kölner,
der Mitarbeiter ein am 19.06.1991 ein Schreiben vom Verwaltungsdirektor erhalten, darin steht unter anderem:
Sie werden offiziell ab 01. Juli 1991 für die Station III b zur Stationsleitung ernannt.
Selbstverständlich kann Ihr Einsatz auch auf jeder anderen Station erfolgen.
Bitte betrachten Sie dieses Schreiben als Bestandteil Ihres Arbeitsvertrages.
Christof Zutt
(Betriebsrat)