Erstellt am 18.09.2006 um 15:20 Uhr von Konrad
Hallo Vera,
bei einem Verkauf der Firma spricht man vom Betriebsübergang. Die Bedingungen für Betriebsrat als der besondere Kündigungsschutz gelten weiter. In der Regel gelten auch bestehende Arbeitsverträge weiterhin.
Grüße Konrad
Erstellt am 18.09.2006 um 17:05 Uhr von Ramses II
Konrad,
nicht jeder Verkauf einer Firma (vermutlich ist hier wohl eher das Unternehmen oder der Betrieb gemeint) ist ein Betriebsübergang.
Welche Auswirkungen das Ganze auf die Belegschaft hat lässt sich so einfach nicht sagen.