Erstellt am 15.01.2011 um 11:06 Uhr von alterBrummbär
würtemberger,
§§ 80,81,90 und91 BetrVG
Erstellt am 15.01.2011 um 12:10 Uhr von pfeilenbogen
Wenn der AG mit dieser Aussage an das BRM herangetreten ist, wäre dieses sogar ein Fall des § 119 Abs. 2 bzw. 3 aber auch § 23 (Behinderung der BR-Arbeit: Verhalten, durch das die Funktionsfähigkeit des BR ernstlich bedroht oder .....) BetrVG. Der BR sollte sich hier also an einen Anwalt wenden und dieses prüfen lassen und dann entsprechende Anträge gem. § 119 Abs. 3 bzw. § 23 stellen.
Erstellt am 15.01.2011 um 15:43 Uhr von gonzo
@würtemberger,
das mit dem wc nur für leiter und brms finde ich lustig...
das er den pc in die halle hat stellen lassen nun ja da greift die arbs vo. allerdings könnte das dann nur zu kopfhören führen.
pfleibogfen, ja genau... das beweise mal ! wann ernst du es endlich der § ist kein selbstänger. ausserdem ist die aussage aus legungs sache. er meinte das bestimmt nur gut, für ihn... oder kennst du seinen arbeitseinsatz oder seine leistung ?????
nicht immer so negativ....
der ag verklagt dich ja auch nicht für -andeutungen die der br haschen kann ....
Erstellt am 15.01.2011 um 17:01 Uhr von pfeilenbogen
Wenn der Satz so wie erwähnt "Arbeitgeber ist an ein BR Mitglied herangetreten und hat ihn gesagt er solle sich überlegen im BR zu bleiben weil es dieses Jahr unangenehm werden wird" gefallen ist. Ist es ein Fall den man sehr wohl dringend unter diesen beiden genannten §§ bewerten lassen sollte. Es macht dann auch nichts, wenn beim ArbG am Ende "nur" eine deutliche Ermahnung in Richtung AG heraus kommt. Hier wird ein BRM sofern er weiter sein Mandat wahrnehmen möchte "Unheil" angedroht.
Daher sollte der BR hier einen entsprechenden Beshcluß fassen und die Angelegenheit zu Prüfung an einen Anwalt geben.
Erstellt am 15.01.2011 um 21:00 Uhr von Kölner
@pfeilenbogen
Man kann sich ja über Dich aufregen oder Dich ignorieren. Dazwischen funktioniert sehr wenig.
Dir stünde es sehr gut zu Gesichte, sich einfach mal auf das Wesentliche der BR-Arbeit zu konzentrieren anstatt tumbe Ansagen zum § 23 BetrVG zu machen; 'AlterBrummbär' kann Dir mit seiner Antwort sicher helfen.