BR-Vorsitzender legt Mandat nieder - was muss dann passieren?
Hallo, kann jemand nachdem er auf der konstituierenden Sitzung (vor 3 Tagen )zum BR-Vorsitzenden gewählt wurde aus gesundheitlichen Gründen sein Mandat als BR-Vorsitzender niederlegen ? Kann er dannach als "einfaches" BR-Mitlgied weiterarbeiten und seiner ursprünglichen Tätigkeit nachkommen ? Was wären die Folgen für den gesamten BR ? Müsste man sich neu konstituieren oder wäre der 2. der sich zum Vorsitz aufstellen ließ sein Nachfolger ? Wenns geht Antworten mit § die das eindeutig schildern. Danke
Community-Antworten (8)
19.03.2006 um 16:03 Uhr
Hallo Mäxchen, warum hat sich der Kollege überhaupt zum BRV aufstellen lassen, er hat die Wahl doch bei der konstituierenden Sitzung angenommen. Wäre er freigestellt gewesen? Ansonsten § 5 BetrVG Abs. 2 .........oder im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter........ Ich meine, dass euer neuer BRV vorher wissen sollte, was auf ihn zukommt. Natürlich wäre es etwas anderes, wenn er kurzfristig krank geworden wäre.
19.03.2006 um 17:52 Uhr
Die Person um die es geht bin ich :o( . Bin sehr verliebt in meinen Job den ich vorher hatte und seit der Wahl psychisch voll down. Habe mich zu dem Posten bereiterklärt, weil unser vorheriger BV menschlich ziemlich daneben war und wir die Vermutung haben, das er ein wenig mit der GL zusammengearbeitet hat. Was muß ich tun,wenn ich wieder an meinen Arbeitsplatz zurück will ? Mandat niederlegen ? Muß ich wie vorher meinen Arbeitsplatz bekommen ( ist ja erst 3 Tage her ) ? Müssen wir uns neu konsituieren ? Kann ich nur das Mandat als Vorsitzender niederlegen und bleibe dann "normaler" nicht freigestellter BR ?
19.03.2006 um 19:13 Uhr
Br-Sitzung für morgen einberufen - dort die Situation erklären - vom Recht, die Wahl nicht annehmen zu wollen, Gebrauch machen - einen neuen Vorsitzenden wählen - ganz relaxed im BR als "normales" Mitglied arbeiten und wieder fröhlich sein ...
19.03.2006 um 19:17 Uhr
Die konstituierende Sitzung war am Donnerstag! Kann ich meine Wahl zum BV noch revidieren ? Wenn ja wie ? Muß der AG mir meinen alten AP zurückgeben ? Gibts gesetze ?
19.03.2006 um 19:32 Uhr
Hallo Mäxchen, ein BRV kann genau so abgewählt werden, wie er auch gewählt wurde. Dazu wird für die nächste Sitzung der TOP: Ab- und Neuwahl des BRV benannt und dann neu gewählt.
Was ich nicht verstehe, ist, warum Du nicht an deinen alten Arbeitsplatz zurückkehren können sollst? Habt Ihr Anspruch auf eine Freistellung und wurdest Du auch für diese Freistellung ausgewählt?
Es ist übrigens nicht verpflichtend, sich als BRV freistellen lassen zu müssen (falls dieser Freistellungsanspruch bei Euch zum Tragen kommt). Es ist zwar in vielen Fällen sinnvoll, wenn der BRV von seiner Tätigkeit auch freigestellt ist, aber es gibt auch andere Regelungsmöglichkeiten. Vielleicht solltest Du nichts über den Zaun brechen und erst einmal die nächste Sitzung ziemlich bald einrufen und Deinen BR-Kollegen Deine Situation schildern.
Für den Fall, dass Du das Amt als BRV niederlegst, bleibst Du natürlich ganz normales BR-Mitglied.
Gruß Fayence
19.03.2006 um 19:48 Uhr
Wir sind 13 BR-Mitglieder mit insg. 4 Freistellungen. Ich glaube nicht das der AG das toll findet, wenn der BV normal weiterarbeitet. Kann ich laut Gesetz BV sein und nicht freigestellt ? Ich bin psychisch voll down :o(
19.03.2006 um 19:58 Uhr
Mäxchen, die Wahl des BRV ist die eine Sache. Die Wahl der freizustellenden BR-Mitglieder eine andere. Die Verknüpfung von BRV und Freistellung macht schon Sinn, ist aber nicht zwingend!!! Wichtig ist, wie Ihr in Eurem Gremium vorhabt, anfallende Arbeiten zu verteilen bzw. aufzuteilen. Auch kann eine Freistellung aufgeteilt werden.
Ein BRV muss auch nicht alles alleine machen! Und wenn Dich jetzt Dein Mut verlässt, nach dem Motto "was habe ich mir da nur angetan?", gebe Dir und diesem Amt doch erst einmal eine Chance. Und besinne Dich noch einmal darauf, warum Du Dich für dieses Amt zur Verfügung gestellt hast!
Dein Arbeitsplatz geht Dir nicht verloren! Überlege noch einmal in Ruhe und wäge "Für und Wider" gegeneinander ab. Treffe aber besser keine Spontanentscheidungen!
Gruß Fayence
P.S. Da Du die Rechtslage angefragt hast, habe ich Dir ein Urteil speziell zu diesem Thema angehängt. http://www.betriebsraete.de/bag-1996/7%20ABR%2048-95.txt
13.05.2006 um 00:15 Uhr
zum thema... "dein job geht dir nicht verloren", kann ich aktuell meinen senf dazu geben... ich bin aus der freistellung rausgeflogen... hatte auch vorher einen job in den ich verliebt war.... ich kann nur sagen, sicher hat man rechte... aber diese situation, die ich zur zeit erlebe, mal abgesehen, von meinen besten freunden, die mich für ihren eigenen arsch haben hängen lassen... wünsche ich keinem diese situation... und man bedenke, das muss man alle 4 jahre durchstehen... der job "freigestellter BR" ist meines erachtens nur was für leute, die (wie ich es grade erlebe) über leichen gehen oder die überzeugt sind, dass "Ehrlichkeit am längsten wert"... Ich hoffe, es gibt kollegen, die anderes berichten.... ansonsten mein rat: vorsitz ja, freistellung nein.... Gruß blaubibi1
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