Erstellt am 19.03.2006 um 15:03 Uhr von Mona-Lisa
Hallo Mäxchen,
warum hat sich der Kollege überhaupt zum BRV aufstellen lassen, er hat die Wahl doch bei der konstituierenden Sitzung angenommen. Wäre er freigestellt gewesen?
Ansonsten § 5 BetrVG Abs. 2 .........oder im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter........
Ich meine, dass euer neuer BRV vorher wissen sollte, was auf ihn zukommt.
Natürlich wäre es etwas anderes, wenn er kurzfristig krank geworden wäre.
Erstellt am 19.03.2006 um 16:52 Uhr von Mäxchen
Die Person um die es geht bin ich :o( .
Bin sehr verliebt in meinen Job den ich vorher hatte und seit der Wahl psychisch voll down.
Habe mich zu dem Posten bereiterklärt, weil unser vorheriger BV menschlich ziemlich daneben war und wir die Vermutung haben, das er ein wenig mit der GL zusammengearbeitet hat.
Was muß ich tun,wenn ich wieder an meinen Arbeitsplatz zurück will ?
Mandat niederlegen ?
Muß ich wie vorher meinen Arbeitsplatz bekommen ( ist ja erst 3 Tage her ) ?
Müssen wir uns neu konsituieren ?
Kann ich nur das Mandat als Vorsitzender niederlegen und bleibe dann "normaler" nicht freigestellter BR ?
Erstellt am 19.03.2006 um 18:13 Uhr von Tom
Br-Sitzung für morgen einberufen - dort die Situation erklären - vom Recht, die Wahl nicht annehmen zu wollen, Gebrauch machen - einen neuen Vorsitzenden wählen - ganz relaxed im BR als "normales" Mitglied arbeiten und wieder fröhlich sein ...
Erstellt am 19.03.2006 um 18:17 Uhr von Mäxchen
Die konstituierende Sitzung war am Donnerstag!
Kann ich meine Wahl zum BV noch revidieren ? Wenn ja wie ?
Muß der AG mir meinen alten AP zurückgeben ?
Gibts gesetze ?
Erstellt am 19.03.2006 um 18:32 Uhr von Fayence
Hallo Mäxchen,
ein BRV kann genau so abgewählt werden, wie er auch gewählt wurde.
Dazu wird für die nächste Sitzung der TOP: Ab- und Neuwahl des BRV benannt und dann neu gewählt.
Was ich nicht verstehe, ist, warum Du nicht an deinen alten Arbeitsplatz zurückkehren können sollst? Habt Ihr Anspruch auf eine Freistellung und wurdest Du auch für diese Freistellung ausgewählt?
Es ist übrigens nicht verpflichtend, sich als BRV freistellen lassen zu müssen (falls dieser Freistellungsanspruch bei Euch zum Tragen kommt). Es ist zwar in vielen Fällen sinnvoll, wenn der BRV von seiner Tätigkeit auch freigestellt ist, aber es gibt auch andere Regelungsmöglichkeiten.
Vielleicht solltest Du nichts über den Zaun brechen und erst einmal die nächste Sitzung ziemlich bald einrufen und Deinen BR-Kollegen Deine Situation schildern.
Für den Fall, dass Du das Amt als BRV niederlegst, bleibst Du natürlich ganz normales BR-Mitglied.
Gruß
Fayence
Erstellt am 19.03.2006 um 18:48 Uhr von Mäxchen
Wir sind 13 BR-Mitglieder mit insg. 4 Freistellungen.
Ich glaube nicht das der AG das toll findet, wenn der BV normal weiterarbeitet.
Kann ich laut Gesetz BV sein und nicht freigestellt ?
Ich bin psychisch voll down :o(
Erstellt am 19.03.2006 um 18:58 Uhr von Fayence
Mäxchen,
die Wahl des BRV ist die eine Sache. Die Wahl der freizustellenden BR-Mitglieder eine andere.
Die Verknüpfung von BRV und Freistellung macht schon Sinn, ist aber nicht zwingend!!!
Wichtig ist, wie Ihr in Eurem Gremium vorhabt, anfallende Arbeiten zu verteilen bzw. aufzuteilen. Auch kann eine Freistellung aufgeteilt werden.
Ein BRV muss auch nicht alles alleine machen! Und wenn Dich jetzt Dein Mut verlässt, nach dem Motto "was habe ich mir da nur angetan?", gebe Dir und diesem Amt doch erst einmal eine Chance. Und besinne Dich noch einmal darauf, warum Du Dich für dieses Amt zur Verfügung gestellt hast!
Dein Arbeitsplatz geht Dir nicht verloren! Überlege noch einmal in Ruhe und wäge "Für und Wider" gegeneinander ab. Treffe aber besser keine Spontanentscheidungen!
Gruß
Fayence
P.S. Da Du die Rechtslage angefragt hast, habe ich Dir ein Urteil speziell zu diesem Thema angehängt.
http://www.betriebsraete.de/bag-1996/7%20ABR%2048-95.txt
Erstellt am 12.05.2006 um 22:15 Uhr von blaubibi1
zum thema... "dein job geht dir nicht verloren", kann ich aktuell meinen senf dazu geben... ich bin aus der freistellung rausgeflogen... hatte auch vorher einen job in den ich verliebt war.... ich kann nur sagen, sicher hat man rechte... aber diese situation, die ich zur zeit erlebe, mal abgesehen, von meinen besten freunden, die mich für ihren eigenen arsch haben hängen lassen... wünsche ich keinem diese situation... und man bedenke, das muss man alle 4 jahre durchstehen... der job "freigestellter BR" ist meines erachtens nur was für leute, die (wie ich es grade erlebe) über leichen gehen oder die überzeugt sind, dass "Ehrlichkeit am längsten wert"... Ich hoffe, es gibt kollegen, die anderes berichten.... ansonsten mein rat: vorsitz ja, freistellung nein....
Gruß
blaubibi1