BR Vorsitzender
Der BR Vorsitzend sagt kurzfristig die BR Sitzung ab,da er selber kurzfristig Urlaub machen muss. Der Rest vom Gremium ist Vollzählig anwesend. Was haltet ihr davon ?
Wer gibt ihm das Recht? Der Stellvertreter ist auch da.
Community-Antworten (6)
22.03.2021 um 08:51 Uhr
Sehe ich jetzt erst einmal kein Problem. Wenn nichts "allzu" wichtiges (z.B. Anhörungen mit Fristen) auf der Tagesordnung stand.
22.03.2021 um 09:25 Uhr
Sehr es genauso wie Kjarrigan. Es kommt darauf an was auf der Tagesordnung steht und ob es um Fristen geht. Das habe ich auch schon ein paar mal gemacht. Jedoch nicht ohne Rücksprache mit allen BRMs, ob es wichtige Punkte, Fristen usw. gibt.
22.03.2021 um 10:00 Uhr
Warum soll sie denn ausfallen. Der BRV hat doch einen Stellvertreter. Genau für solche Fälle ist er doch da.
22.03.2021 um 11:27 Uhr
"Warum soll sie denn ausfallen."
laut Startpost:
"Der BR Vorsitzend sagt kurzfristig die BR Sitzung ab,da er selber kurzfristig Urlaub machen muss."
22.03.2021 um 11:27 Uhr
das Recht ergibt sich erst einmal aus § 29 BetrVG. Ob es sinnvoll ist, das muss man sich natürlich fragen. Ich finde auch, dass man sich selber nicht so wichtig nehmen sollte. Aber vielleicht gibt es hier ja einen besonderen Grund....
22.03.2021 um 15:13 Uhr
Ich sehe es genau wie Kratzbürste. Unabhängig von dem 29er hat der BRV einen Stellv., alle haben sich vorbereitet und sind geladen. Wenn der BRV ein ganz besonderes Thema hat, wird das entweder verschoben oder er bespricht sich mit dem Stellv. Die Sitzung ausfallen zu lassen finde ich vollkommen unnötig und die schlechteste Lösung.
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