Erstellt am 22.03.2021 um 07:51 Uhr von Kjarrigan
Sehe ich jetzt erst einmal kein Problem. Wenn nichts "allzu" wichtiges (z.B. Anhörungen mit Fristen) auf der Tagesordnung stand.
Erstellt am 22.03.2021 um 08:25 Uhr von Erbsenzähler
Sehr es genauso wie Kjarrigan.
Es kommt darauf an was auf der Tagesordnung steht und ob es um Fristen geht.
Das habe ich auch schon ein paar mal gemacht. Jedoch nicht ohne Rücksprache mit allen BRMs, ob es wichtige Punkte, Fristen usw. gibt.
Erstellt am 22.03.2021 um 09:00 Uhr von Kratzbürste
Warum soll sie denn ausfallen. Der BRV hat doch einen Stellvertreter. Genau für solche Fälle ist er doch da.
Erstellt am 22.03.2021 um 10:27 Uhr von celestro
"Warum soll sie denn ausfallen."
laut Startpost:
"Der BR Vorsitzend sagt kurzfristig die BR Sitzung ab,da er selber kurzfristig Urlaub machen muss."
Erstellt am 22.03.2021 um 10:27 Uhr von ganther
das Recht ergibt sich erst einmal aus § 29 BetrVG. Ob es sinnvoll ist, das muss man sich natürlich fragen. Ich finde auch, dass man sich selber nicht so wichtig nehmen sollte. Aber vielleicht gibt es hier ja einen besonderen Grund....
Erstellt am 22.03.2021 um 14:13 Uhr von nicoline
Ich sehe es genau wie Kratzbürste. Unabhängig von dem 29er hat der BRV einen Stellv., alle haben sich vorbereitet und sind geladen. Wenn der BRV ein ganz besonderes Thema hat, wird das entweder verschoben oder er bespricht sich mit dem Stellv. Die Sitzung ausfallen zu lassen finde ich vollkommen unnötig und die schlechteste Lösung.