Fragebogen Arbeitnehmerselbsteinschätzung
Hallo, wir haben erfahren, dass unser AG in den Betriebsabteilungen Fragebögen verteilt in denen jeder Mitarbeiter einschätzen und verzeichnen soll welche Aufgaben er an welchem Tag der letzten 2 Wochen erledigt hat. Weiterhin soll der MA den Schwierigkeitsgrad einschätzen und die Zeit die er zur Erledigung seiner Aufgaben brauchte.
Ist diese Erhebung mitbestimmungspflichtig? Wir streiten uns momentan um diese Einschätzung, zumal bekannt ist, dass die GL einen Personalabbau beabsichtigt. Wie sollten wir uns gegenüber der GL und den Kollegen verhalten?
Community-Antworten (1)
13.03.2006 um 15:04 Uhr
Hallo ratloser BR, nach § 94 BetrVG hat der BR Mitbestimmung bei den Fragebogen. Der Arbeitnehmer kann die Beantwortung der Fragen verweigern, weil der Fragebogen nicht die Zustimmung des BR`s hat. Beim Arbeitsgericht kann nach § 23 Abs. 3 BetrVG eine Unterlassungklage gegen den AG beantragt werden.
Verwandte Themen
Fragebogen nach § 280 Abs. 1SGB IV
ÄlterDie Personalstelle verschickt an alle Teilzeitkräfte einen Fragebogen, in dem abgefragt wird, ob eine Nebentätigkeit besteht und wenn, bei welchem Arbeitgeber, Umfang und Verdienst. Begründet wird de
Gefährungsbeurteilung / Psychische Belastung / SB / Fragebogen
ÄlterHallo zusammen, ich benötige einmal zur Meinungsfindung eure Ansicht und Meinungen zum Thema Erstellung eines Fragebogens bezüglich Psychische Belastung. Prinzipiell bin ich als BRM schon dafür einen
Fragebogen für Auszubildende über Abteilung - muss dieser vor Verwendung dem Betriebsrat vorgelegt werden?
Älterhi an alle, darf eine abteilung eine auszubildenden einen fragebogen - welcher freiwillig auszufüllen ist und nur innerhalb dieser abteilung genutzt wird - zum ausfüllen aushändigen, worin z.b. frage
(Personal)fragebogen
ÄlterIn unserer Firma wurde ein Fragebogen erarbeitet, der eingesetzt werden soll, wenn es zu Fehlern in der Produktion gekommen ist, um zwischen technischen und Mitarbeiterfehlern zu unterscheiden. Dabei
Gleichstellungsantrag - Fragebogen an den Arbeitgeber?
ÄlterBei der Agentur für Arbeit wurde eine Gleichstellung beantragt. Nun soll der Arbeitgeber befragt werden. Wann findet die Befragung in der Regel statt? Sofort, wenn der Antrag bei der AfA eingegang