W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Fragebogen Arbeitnehmerselbsteinschätzung

RB
ratloser BR
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir haben erfahren, dass unser AG in den Betriebsabteilungen Fragebögen verteilt in denen jeder Mitarbeiter einschätzen und verzeichnen soll welche Aufgaben er an welchem Tag der letzten 2 Wochen erledigt hat. Weiterhin soll der MA den Schwierigkeitsgrad einschätzen und die Zeit die er zur Erledigung seiner Aufgaben brauchte.

Ist diese Erhebung mitbestimmungspflichtig? Wir streiten uns momentan um diese Einschätzung, zumal bekannt ist, dass die GL einen Personalabbau beabsichtigt. Wie sollten wir uns gegenüber der GL und den Kollegen verhalten?

2.30001

Community-Antworten (1)

P
pit47

13.03.2006 um 15:04 Uhr

Hallo ratloser BR, nach § 94 BetrVG hat der BR Mitbestimmung bei den Fragebogen. Der Arbeitnehmer kann die Beantwortung der Fragen verweigern, weil der Fragebogen nicht die Zustimmung des BR`s hat. Beim Arbeitsgericht kann nach § 23 Abs. 3 BetrVG eine Unterlassungklage gegen den AG beantragt werden.

Ihre Antwort