Erstellt am 14.05.2009 um 21:55 Uhr von Immie
Erstellt am 14.05.2009 um 22:13 Uhr von Ombre
sorry, aber muss nochmal nachfragen: war "jeep" zur frage ob dieser fragebogen ohne zustimmung verwendet werden darf oder: jeep, es bedarf eine genehmigung durch den betriebsrat ?
gibts einen § der das regelt ?
Erstellt am 14.05.2009 um 22:42 Uhr von Immie
Jeep...nicht ohne den BR.
Allgemeine Mitarbeiterbefragungen des Arbeitgebers
In der Praxis werden solche Mitarbeiterbefragungen zumeist vom Arbeitgeber durchgeführt. Es ist anerkannt, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Interessenvertretung über die Inhalte und Ergebnisse einer Mitarbeiterbefragung zu unterrichten, wenn Aufgaben und Rechte des Betriebsrates nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) berührt werden (Bundesarbeitsgericht - BAG vom 8. 6. 1999 - 1 ABR 28/97 = AiB 2000, S. 292).
Hiervon ist bei einer Befragung über die Arbeitsbedingungen im Betrieb regelmäßig auszugehen.
Eine weitergehende aktive Beteiligung des Betriebsrats im Hinblick auf die inhaltliche Ausgestaltung der Befragung und ihre Auswertung hängt weitgehend vom "Goodwill" des Arbeitgebers ab,
sofern nicht spezielle Mitbestimmungsrechte (insbes. nach § 87 Abs.1 BetrVG) bestehen.
Da ist dann zur Not Kreativität gefragt.
Erstellt am 14.05.2009 um 23:10 Uhr von Ombre
also eine allgemeine und offizielle mitarbeiterbefragung gibt es bei uns ja auch. da versteht sich das MBR von selbst.
das problem ist, dass es bereits eine anonyme abteilungsbeurteilung der auszubildenden gibt, welche bei der ausbildungsleitung eingeht - ich gehe davon aus, dass diese sogar von unserem GBR genehmigt ist, da diese via Datenbank ausgefüllt und elektronisch versendet wird. von den fragen her "ähneln" sich beide dokumente. die abteilungsverantwortlichen kommentieren dieses, dass bereits vor 3 jahren ( kann ich leider jetzt nicht mehr nachvollziehen ) die mündliche zusage des BR getätigt wurde, dass dieser "fragebogen" nur innerhalb der abteilung verwendet werden kann.
was kann der BR hier tun ?
Erstellt am 15.05.2009 um 10:58 Uhr von klinik
Schau mal in den § 94 BetrVG, da gibt ein MBR des BR bei Personalfragebögen. Ohne den BR läuft da garnichts.