Die Personalstelle verschickt an alle Teilzeitkräfte einen Fragebogen, in dem abgefragt wird, ob eine Nebentätigkeit besteht und wenn, bei welchem Arbeitgeber, Umfang und Verdienst.
Begründet wird der Fragebogen mit dem Hinweis auf eine rechtliche Verpflichtung des Arbeitgebers, ohne diese näher zu benennen.
1. Frage
Die Personalvertretung ist zu beteiligen bei Inhalt und Verwendung von Personalfragebogen und sonstigen Fragebogen zur Erhebung
personenbezogener Daten, soweit nicht eine gesetzliche Regelung besteht.
Wäre hier die Personalvertretung zu beteiligen oder besteht eine gesetzliche Regelung für so eine Abfrage?
2. Frage
Ist die Auskunfts-, Vorlage- und Mitwirkungspflichten des Beschäftigten gemäß § 28o Abs. 1SGB IV eine Bringepflicht oder muss auch auf Nachfrage des Arbeitgebers, ohne Verdacht einer Unregelmäßigkeit reagiert werden. Kann also der Fragebogen einfach nicht an den Arbeitgeber zurück gegeben werden?
3. Frage
Ist der Versand der Fragebögen nur an die Teilzeitbeschäftigten eine Ungleichbehandlung gegenüber Vollzeitbeschäftigten?