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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

(Personal)fragebogen

R
rmey
Jan 2018 bearbeitet

In unserer Firma wurde ein Fragebogen erarbeitet, der eingesetzt werden soll, wenn es zu Fehlern in der Produktion gekommen ist, um zwischen technischen und Mitarbeiterfehlern zu unterscheiden. Dabei sollen die Namen der Beteiligten eingetragen werden. Am Ende müssen die Beteiligten unterschreiben und der Vorgesetzte unterzeichnet darunter, dass die Mitarbeiter belehrt wurden, wenn Sie den Fwhler begangen haben. Meine Frage haben wir als BR ein Mitbestimmungsrecht zu diesen Fragebögen? Wir sehen als BR diese Fragebögen als sehr kritisch, weil damit dokumentiert wird, wer, wann einen Fehler gemacht hat. Man kann damit prima Fehler sammeln um sie ggf. zur Abmahnung oder gar Kündigung zu nutzen.

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

21.04.2017 um 10:02 Uhr

Lese mal die Kommentare zum § 94 BetrVG. Z.B. Fitting oder Däubler.

Und befasst euch auch damit, ob denn tatsächlich diese Belehrungen erfolgen und wie effektiv die dann sind (Qualifizierung )

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