Hallo,

habe eine Frage zur anstehenden Betriebsratswahl, die bei uns im Mai durchgeführt wird.
Eine Kollegin möchte kandidieren. Sie befindet sich z.Zt. noch in der Probezeit, ist aber zum Zeitpunkt der Wahl 6 Monate im Unternehmen beschäftigt.
Es gibt Anzeichen, dass der ArbG eine Kündigung vor Ablauf ihrer Probezeit (Ende März) aussprechen wird. Ab wann würde für sie der besondere Kündigungsschutz greifen bzw. greift er überhaupt? Vielen Dank für Antwort. Melli