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Kündigungsschutz vom Wahlbewerbern

W
Walli
Nov 2016 bearbeitet

Greift der besondere Kündigungsschutz für Wahlberwerber auch, wenn es im Betrieb zu betriebsbedingten Kündigungen kommt, da der Betrieb verkleinern muß? So könnten sich ja alle, die sich gefährdet sehen gekündigt zu werden für die Wahl des nächsten BR`s aufstellen lassen und entkommen somit der Sozialauswahl!

3.12305

Community-Antworten (5)

E
einfachIch

14.03.2006 um 12:41 Uhr

.... noch schlimmer, sie könnten sich eine hand abhacken oder ein bein abschneiden und wären dann schwerbehindert und entkommen der sozialauswahl.

was für gedankengänge haben menschen bei ihrer kandidatur ....

Q
Qneb

14.03.2006 um 12:52 Uhr

Richtig!!! BetrVG §15

A
Angi1

14.03.2006 um 13:27 Uhr

Hallo Walli,

kleine Korrektur von Qneb`s Aussage,

nachzulesen § 15 KSchG Abs. 3 (nicht BetrVG)

MfG Angi1

P
Pit

14.03.2006 um 15:16 Uhr

Kann ich nur bestätigen ( einfachIch ) !!! Bei unserer Wahl war von den meisten Kandidaten die erste Frage: Welchen KüSchutz habe ich . Grausam !!!

R
Rattle

14.03.2006 um 17:39 Uhr

hallo, Pit

das grausame ist eigendlich, das manche betriebsräte, arbeitgeber und politiker solche fragen&gedankengänge erst ermöglichen :-)

also solche mitmenschen die es besser wissen müßten. mfg

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