Kündigungsschutz vom Wahlbewerbern
Greift der besondere Kündigungsschutz für Wahlberwerber auch, wenn es im Betrieb zu betriebsbedingten Kündigungen kommt, da der Betrieb verkleinern muß? So könnten sich ja alle, die sich gefährdet sehen gekündigt zu werden für die Wahl des nächsten BR`s aufstellen lassen und entkommen somit der Sozialauswahl!
Community-Antworten (5)
14.03.2006 um 12:41 Uhr
.... noch schlimmer, sie könnten sich eine hand abhacken oder ein bein abschneiden und wären dann schwerbehindert und entkommen der sozialauswahl.
was für gedankengänge haben menschen bei ihrer kandidatur ....
14.03.2006 um 12:52 Uhr
Richtig!!! BetrVG §15
14.03.2006 um 13:27 Uhr
Hallo Walli,
kleine Korrektur von Qneb`s Aussage,
nachzulesen § 15 KSchG Abs. 3 (nicht BetrVG)
MfG Angi1
14.03.2006 um 15:16 Uhr
Kann ich nur bestätigen ( einfachIch ) !!! Bei unserer Wahl war von den meisten Kandidaten die erste Frage: Welchen KüSchutz habe ich . Grausam !!!
14.03.2006 um 17:39 Uhr
hallo, Pit
das grausame ist eigendlich, das manche betriebsräte, arbeitgeber und politiker solche fragen&gedankengänge erst ermöglichen :-)
also solche mitmenschen die es besser wissen müßten. mfg
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