Erstellt am 09.03.2010 um 10:37 Uhr von delagundula
imho findet die Wahl (Listenwahl) statt.
Die Anwendung der Soll Vorschriften kann zu diesem Ergebnis führen;-)
Abschließend zur Konsequenz dieser Konstellation § 22 WO Fitting RN 9
Erstellt am 09.03.2010 um 10:48 Uhr von rolfo
§ 9 Nachfrist für Vorschlagslisten
(1) Ist nach Ablauf der in § 6 Abs. 1 genannten Frist keine gültige Vorschlagsliste eingereicht, so hat dies der Wahlvorstand sofort in der gleichen Weise bekannt zu machen wie das Wahl¬ausschreiben und eine Nachfrist von einer Woche für die Einreichung von Vorschlagslisten zu setzen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass die Wahl nur stattfinden kann, wenn innerhalb der Nachfrist mindestens eine gültige Vorschlagsliste eingereicht wird.
(2) Wird trotz Bekanntmachung nach Absatz 1 eine gültige Vorschlagsliste nicht eingereicht, so hat der Wahlvorstand sofort bekannt zu machen, dass die Wahl nicht stattfindet.
@ Wahlfuzzi
da eine Liste existiert, auch wenn zuwenig Bewerber muss die Wahl stattfinden, eine Nachfrist zur Einreichung weiterer Vorschlagslisten gibt es demnach nicht.
Erstellt am 09.03.2010 um 11:40 Uhr von Wahlfuzzi
@delagundula @ rolfo
Eure Antwort ist einleuchtend. Habe es bei Fitting nachgelesen.
Das heißt, bei vier Bewerbern besteht der künftige BR aus drei statt sieben Mitgliedern.
Die Gefahr, dass das Gremium nur kurzfristige Überlebenschancen hat ist dabei sehr groß.
Erstellt am 09.03.2010 um 16:30 Uhr von rolfo
Warum denn, wenn die alle da bleiben habt ihr immer einen Ersatz. Besser wie gar keinen BR.