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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wahlbewerber, ab wann greift der Kündigungsschutz ?

N
Neuling2006
Nov 2016 bearbeitet

Liebe Experten,

ab wann greift eigentlich der Kündigungsschutz für Wahlbewerber ? Ab dem Zeitpunkt, wo sich ein Bewerber hat aufstellen lassen, oder ab dem Zeitpunkt ab dem die Liste beim Wahlvorstand eingereicht wurde. Wie lang ist dieser Kündigungsschutz für Wahlbewerber ?

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Community-Antworten (10)

H
Heini

05.02.2006 um 11:38 Uhr

Ab dem Zeitpunkt an dem der Kandidat mit den erforderlichen Stützunterschriften auf einen Wahlvorschlag erscheint. Dabei ist nicht erforderlich, dass die BR Wahl schon eingeleitet oder der Wahlvorschlag beim Wahlvorstand eingereicht wurde. Kündigungsschutz beträgt ab Bekanntmachung des Wahlergebnisses 6 Monate.

N
Neuling2006

05.02.2006 um 15:06 Uhr

Danke für deine schnelle Antwort Heini. Aber ich fürchte, ich habe deine Antwort nicht 100%-ig begriffen. Was bedeutet in diesem Zusammenhang "erscheinen" ? Nehmen wir an, der Wahlvorschlag war schon im Dezember komplett mit Stützungschriften erstellt, aber unter Verschluß gehalten. Greift denn dann schon der Kündigungsschutz ? Der Arbeitgeber könnte ja argumentieren, daß er objektiv keine Kenntnis darüber hatte, daß ein Arbeitnehmer bereits auf dieser Liste stand.

RI
Ramses II

05.02.2006 um 15:21 Uhr

Neuling2006,

ich halte die Antwort von Heini für falsch.

Wenn Heinis Antwort richtig wäre, dann gäbe es in Deutschland vermutlich keine wirksamen Kündigungen mehr.

Leider kann man auch aus den Kommentierungen von Fitting und Däubler (so weit ich mich bisher damit beschäftigt habe) nicht entnehmen welches die relevanten Daten sind. Ich nehme aber an dass zumindest die Wahl bereits eingeleitet sein muss. Ob der Wahlvorschlag dann im Einzelfall schon konkret genug war wird in jedem Einzelfall das Arbeitsgericht zu entscheidne haben.

N
Neuling2006

05.02.2006 um 15:57 Uhr

Danke für deine Mühe Ramses II. Die Wahl ist doch eingeleitet mit dem Aushang des Wahlausschreibens, oder ? Wenn der Wahlvorschlag eingereicht wurde, kann man denn DANN sicher sein, daß der Kündigungsschutz greift ? So richtig steige ich jetzt noch nicht durch.

RI
Ramses II

05.02.2006 um 16:28 Uhr

Wenn der Wahlvorschlag eingereicht wurde und auch den formalen Anforderungen genügt dann besteht meines Erachtena am Kündigungsschutz kein Zweifel.

N
Neuling2006

05.02.2006 um 16:53 Uhr

Danke Ramses.

F
Fayence

05.02.2006 um 17:04 Uhr

Hallo Neuling 2006, hallo RamsesII,

in unten genannten Urteil wird in RN 60 klarer Bezug darauf genommen, dass ein Wahlvorschlag i.S.d.G. dann aufgestellt ist, wenn die Wahl eingeleitet wurde, sprich Erlass des Wahlausschreibens.

Denke/glaube/hoffe, dass ich nicht falsch gelesen habe.

Gruß Fayence

http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&Datum=2005-3&Sort=6&nr=10504&anz=24&pos=6&Frame=2

RI
Ramses II

05.02.2006 um 18:32 Uhr

Ich finde es immer wieder beruhigend dass sich das BAG letztendlich im Allgemeinen doch meiner Meinung anschliesst.

F
Fayence

05.02.2006 um 19:19 Uhr

Und mich freut es, dass ich anscheinend richtig gelesen und zu Deinem "Bauchgefühl" auch ein passendes BAG Urteil gefunden habe.

Fleißkärtchen?

RI
Ramses II

05.02.2006 um 19:46 Uhr

Fleißkärtchen für 2005 sind schon vergeben (http://www.oekosmos.de/article/articleview/564/1/6/) ich merke Dich aber gerne für 2006 vor.

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