Hallo,

ich möchte gerne in den Betriebsrat gewählt werden. Bin auch Wahlbewerberin laut dem Wahlvorstand vom Betriebsrat. Habe auch über 50 Stützunterschriften (notwendig 44) gesammelt und hatte einen Wahlvorschlag. Die Stürtzunterschriften habe ich im Januar 2014 gesammelt ... wenige Tage später habe ich vom Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung erhalten. Habe sofort Kündigungsschutzklage eingereicht. Der Betriebsrat hat dieser Kündigung auch widersprochen und darauf hingewiesen, dass ich ein Wahlbewerber für die Betriebsratwahlen bin. Nun behauptet der Anwalt vom Arbeitgeber beim Gütetermin das Wahlausschreiben wurde im Februar 14 erlassen und somit hätte ich noch keinen Kündigungsverbot (Schutz) und es wären nur ca. 10 Stützunterschirften. Was aber nicht stimmt und auch vom Betriebsrat per Eidesstattliche Versicherung bestätigt wurde.

Meine Frage ist nun, ab wann genau der Kündigungsschutz zustande kommt?
Erst mit dem Wahlauschreiben oder mit dem Wahlvorschlag und den notwendigen Stützunterschriften?

Wäre für eine Antworten sehr dankbar.

Liebe Grüße