Hat der Betriebsrat nach § 87 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht bei der anonymen Auswertung von Arbeitsunfähigkeitsdaten von Mitarbeitern des Unternehmens?
Bei uns wurden Krankenkassen von Mitarbeitern durch die Unternehmensleitung beauftragt, statistische Auswertungen zu Arbeitsunfähigkeitsdaten zu erstellen, die jedoch anonym sein sollen, also angeblich keinen Rückschluss auf einen konkreten Mitarbeitrnamen zulassen.