Erstellt am 29.03.2006 um 16:34 Uhr von w-j-l
Was meinst Du denn damit? Betriebsinterner Web-Auftritt? Dann nein, solange keine LuV-Kontrolle möglich ist.
Nun kann man zwar argumentieren, dass die Dokumentation von Zugriffen (zur Aufrechterhaltung von Rechner- und Netzbetrieb) im Rahmen der Intranetnutzung zu Verhaltenskontrolle geeignet sind, aber das unterscheidet sich ja nicht von der generellen Nutzung von IT-Infrastruktur.
Ihr könntet generell eine Vereinbarung zur IT-Nutzung machen. Wir haben z.B. eine generische Regelung, die Grundlage ist, für weitergehende, detaillierte Regelungen zur IT- und Kommunikationssystemen.
Erstellt am 29.03.2006 um 16:39 Uhr von DocPille
@w-j-l
Bei uns wird Intranet eingeführt,sozusagen als Firmenzeitung.Informationen über die Abteilungen,einzelne Mitarbeiter deren Tätigkeiten.
Und über sonstiges wie Produktionszahlen,Lizenznehmer alles mögliche eben.Rein informativ.
Erstellt am 02.05.2006 um 08:19 Uhr von rainer
Grundsätzlich ja,lt. § 87 Absatz 1 Punkt 6 Betriebsverfassungsgesetz besteht das Mitbestimmungrecht , näheres kann man nachlesen bei den Erklärungen in der 11. Auflage des Betriebsverfassungsgesetz