Erstellt am 02.03.2006 um 10:42 Uhr von ice62
Ja, war bei mir nicht anderst.
Erstellt am 02.03.2006 um 10:42 Uhr von DocPille
Erstellt am 02.03.2006 um 10:44 Uhr von Sonja
Ja kann man ohne Probleme.
Machen viele Wahlvorstandsmitglieder.
Erstellt am 02.03.2006 um 10:57 Uhr von Filou
ja, ohne weiteres,
ist bei mir auch so!
Erstellt am 02.03.2006 um 12:57 Uhr von Eddikuss
Hallo, aber selbstverständlich, ich denke gerade durch dein Engagment bist du geeignet. (Aber du solltest dich kundig machen, damit du nicht solch einfache Fragen stellen musst.)
Liebe Grüße und viel Glück bei der Wahl
Eddikuss
Erstellt am 02.03.2006 um 13:00 Uhr von angelika2603
hallo eddikuss
ICH weiss das, aber mein grouphead (noch betriebsrat-bald wahrscheinlich nimmer) will mir das weissmachen.
Erstellt am 02.03.2006 um 13:04 Uhr von packer
hi angelika,
ja, der wahlvorstand kann auch kandidieren, reich ihm das mal unter seine nase:
Mitglieder des Wahlvorstands können zum Betriebsrat kandidieren
und gewählt werden.
BAG 12.10.1976 – 1 ABR 1/76
lieben gruß und viel erfolg wünscht
packer
Erstellt am 02.03.2006 um 13:11 Uhr von Kölner
Ich könnte ja auch noch einmal schreiben, dass er das kann - aber ich tue es nicht!
Erstellt am 02.03.2006 um 13:19 Uhr von Eddikuss
Hi Angelika,
lass den Kopf nicht hängen und vor allem lass dich nicht von deinem Ziel "Betriebsrat zu werden " abbringen. Den dummschwätzer wir es immer geben.
Liebe Grüße
Eddikuss
Erstellt am 06.03.2006 um 17:29 Uhr von Human
Ja aber kann auch ein bestehendes Betriebsratmitglied als Wahlvorstand fungieren?
Erstellt am 06.03.2006 um 17:35 Uhr von Fayence
Nö,
es sein denn, er ist wahlberechtigter Arbeitnehmer in seinem Betrieb.
Steht also auf der Wählerliste.
Darf wählen.
Darf wieder gewählt werden.
Erstellt am 07.03.2006 um 07:26 Uhr von Kölner
Moin...Du, Fayence, das war gemein! Du verwirrst ob der klaren Aussage von Dir.
Erstellt am 14.03.2006 um 13:27 Uhr von packer
aber sie regt kollosal zum nachdenken an :))))
transferleistungen, das täglich brot des BR...
Erstellt am 14.03.2006 um 13:43 Uhr von w-j-l
An dieser Stelle bin ich geneigt, Fayence der Genaugkeit halber, mit der sie uns hier aufziehen möchte, zu ergänzen (widersprechen wage ich ja kaum).
Grundsätzlich "Nö, es sei denn ...." halte ich für falsch.
Ich würde es formulieren" ja, falls es ..."
Außerdem braucht die Frage der Wählbarkeit nicht geprüft zu werden (obwohl sie ja eh klar scheint).
Erstellt am 14.03.2006 um 18:08 Uhr von packer
da nur ein nicht nicht wahlberechtigter kollege auch BR sein kann, ist die frage von human nicht negativ zu bejahen!
hmpf...