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Wahlausschuss und Kandidat - ist das zulässig?

A
Angelika2603
Nov 2016 bearbeitet

Kann man sich als Kandidat aufstellen lassen, wenn man im Wahlausschuss ist?

3.235015

Community-Antworten (15)

I
ice62

02.03.2006 um 11:42 Uhr

Ja, war bei mir nicht anderst.

D
DocPille

02.03.2006 um 11:42 Uhr

Hi,Aber hallo,natürlich

S
Sonja

02.03.2006 um 11:44 Uhr

Ja kann man ohne Probleme. Machen viele Wahlvorstandsmitglieder.

F
filou

02.03.2006 um 11:57 Uhr

ja, ohne weiteres, ist bei mir auch so!

E
Eddikuss

02.03.2006 um 13:57 Uhr

Hallo, aber selbstverständlich, ich denke gerade durch dein Engagment bist du geeignet. (Aber du solltest dich kundig machen, damit du nicht solch einfache Fragen stellen musst.) Liebe Grüße und viel Glück bei der Wahl Eddikuss

A
angelika2603

02.03.2006 um 14:00 Uhr

hallo eddikuss

ICH weiss das, aber mein grouphead (noch betriebsrat-bald wahrscheinlich nimmer) will mir das weissmachen.

P
packer

02.03.2006 um 14:04 Uhr

hi angelika,

ja, der wahlvorstand kann auch kandidieren, reich ihm das mal unter seine nase:

Mitglieder des Wahlvorstands können zum Betriebsrat kandidieren und gewählt werden. BAG 12.10.1976 – 1 ABR 1/76

lieben gruß und viel erfolg wünscht packer

K
Kölner

02.03.2006 um 14:11 Uhr

Ich könnte ja auch noch einmal schreiben, dass er das kann - aber ich tue es nicht!

E
Eddikuss

02.03.2006 um 14:19 Uhr

Hi Angelika, lass den Kopf nicht hängen und vor allem lass dich nicht von deinem Ziel "Betriebsrat zu werden " abbringen. Den dummschwätzer wir es immer geben. Liebe Grüße Eddikuss

H
Human

06.03.2006 um 18:29 Uhr

Ja aber kann auch ein bestehendes Betriebsratmitglied als Wahlvorstand fungieren?

F
Fayence

06.03.2006 um 18:35 Uhr

Nö, es sein denn, er ist wahlberechtigter Arbeitnehmer in seinem Betrieb. Steht also auf der Wählerliste. Darf wählen. Darf wieder gewählt werden.

K
Kölner

07.03.2006 um 08:26 Uhr

Moin...Du, Fayence, das war gemein! Du verwirrst ob der klaren Aussage von Dir.

P
packer

14.03.2006 um 14:27 Uhr

aber sie regt kollosal zum nachdenken an :))))

transferleistungen, das täglich brot des BR...

W
w-j-l

14.03.2006 um 14:43 Uhr

An dieser Stelle bin ich geneigt, Fayence der Genaugkeit halber, mit der sie uns hier aufziehen möchte, zu ergänzen (widersprechen wage ich ja kaum).

Grundsätzlich "Nö, es sei denn ...." halte ich für falsch. Ich würde es formulieren" ja, falls es ..."

Außerdem braucht die Frage der Wählbarkeit nicht geprüft zu werden (obwohl sie ja eh klar scheint).

P
packer

14.03.2006 um 19:08 Uhr

da nur ein nicht nicht wahlberechtigter kollege auch BR sein kann, ist die frage von human nicht negativ zu bejahen!

hmpf...

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