Wahlausschuss und Kandidat - ist das zulässig?
Kann man sich als Kandidat aufstellen lassen, wenn man im Wahlausschuss ist?
Community-Antworten (15)
02.03.2006 um 11:42 Uhr
Ja, war bei mir nicht anderst.
02.03.2006 um 11:42 Uhr
Hi,Aber hallo,natürlich
02.03.2006 um 11:44 Uhr
Ja kann man ohne Probleme. Machen viele Wahlvorstandsmitglieder.
02.03.2006 um 11:57 Uhr
ja, ohne weiteres, ist bei mir auch so!
02.03.2006 um 13:57 Uhr
Hallo, aber selbstverständlich, ich denke gerade durch dein Engagment bist du geeignet. (Aber du solltest dich kundig machen, damit du nicht solch einfache Fragen stellen musst.) Liebe Grüße und viel Glück bei der Wahl Eddikuss
02.03.2006 um 14:00 Uhr
hallo eddikuss
ICH weiss das, aber mein grouphead (noch betriebsrat-bald wahrscheinlich nimmer) will mir das weissmachen.
02.03.2006 um 14:04 Uhr
hi angelika,
ja, der wahlvorstand kann auch kandidieren, reich ihm das mal unter seine nase:
Mitglieder des Wahlvorstands können zum Betriebsrat kandidieren und gewählt werden. BAG 12.10.1976 – 1 ABR 1/76
lieben gruß und viel erfolg wünscht packer
02.03.2006 um 14:11 Uhr
Ich könnte ja auch noch einmal schreiben, dass er das kann - aber ich tue es nicht!
02.03.2006 um 14:19 Uhr
Hi Angelika, lass den Kopf nicht hängen und vor allem lass dich nicht von deinem Ziel "Betriebsrat zu werden " abbringen. Den dummschwätzer wir es immer geben. Liebe Grüße Eddikuss
06.03.2006 um 18:29 Uhr
Ja aber kann auch ein bestehendes Betriebsratmitglied als Wahlvorstand fungieren?
06.03.2006 um 18:35 Uhr
Nö, es sein denn, er ist wahlberechtigter Arbeitnehmer in seinem Betrieb. Steht also auf der Wählerliste. Darf wählen. Darf wieder gewählt werden.
07.03.2006 um 08:26 Uhr
Moin...Du, Fayence, das war gemein! Du verwirrst ob der klaren Aussage von Dir.
14.03.2006 um 14:27 Uhr
aber sie regt kollosal zum nachdenken an :))))
transferleistungen, das täglich brot des BR...
14.03.2006 um 14:43 Uhr
An dieser Stelle bin ich geneigt, Fayence der Genaugkeit halber, mit der sie uns hier aufziehen möchte, zu ergänzen (widersprechen wage ich ja kaum).
Grundsätzlich "Nö, es sei denn ...." halte ich für falsch. Ich würde es formulieren" ja, falls es ..."
Außerdem braucht die Frage der Wählbarkeit nicht geprüft zu werden (obwohl sie ja eh klar scheint).
14.03.2006 um 19:08 Uhr
da nur ein nicht nicht wahlberechtigter kollege auch BR sein kann, ist die frage von human nicht negativ zu bejahen!
hmpf...
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