Wahlausschuss
hallo darf der jetzige Betriebsratsvorsitzende im Wahlausschuss sein
Community-Antworten (3)
28.02.2010 um 13:16 Uhr
sinoplu, JA! Er ist wahlberechtigter AN (und wählbar => was dafür nicht mal Vorausetzung ist), warum also sollter er nicht dürfen?????
02.03.2010 um 18:08 Uhr
ja, darf er. Nach Rücksprache mit unserem BR Anwalt, habe ich mich in den Wahlvorstand wählen lassen und bin auch dort Wahlvorstandsvorsitzender und z. Zt. freigestellter Betriebsratsvorsitzender
02.03.2010 um 18:19 Uhr
@hansdieter
euer anwalt ist nicht sein geld wert, der wahlvorstand wird bestimmt :-)
mfg
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