Erstellt am 28.02.2010 um 12:16 Uhr von nicoline
sinoplu,
JA! Er ist wahlberechtigter AN (und wählbar => was dafür nicht mal Vorausetzung ist), warum also sollter er nicht dürfen?????
Erstellt am 02.03.2010 um 17:08 Uhr von hansdieter
ja, darf er. Nach Rücksprache mit unserem BR Anwalt, habe ich mich in den Wahlvorstand wählen lassen und bin auch dort Wahlvorstandsvorsitzender und z. Zt. freigestellter Betriebsratsvorsitzender
Erstellt am 02.03.2010 um 17:19 Uhr von Rattle
@hansdieter
euer anwalt ist nicht sein geld wert, der wahlvorstand wird bestimmt :-)
mfg