Fifirmenleiter als Beriebsrat -Kandidat - ist das zulässig?
Hallo meine frage ist kann ein firmenleiter bei betriebsratwahlen mit kanidieren
Community-Antworten (2)
07.02.2006 um 20:01 Uhr
Was ist ein Firmenleiter? Wenn er leitender Angestellter ist, darf er nicht kandidieren.
Prüfe selbst nach den Kriterien des § 5 Abs. 3 BetrVG, ob es sich nach Deiner Einschätzung um einen leitenden Angestellten handelt.
Dazu der § 5 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz:
(3) Dieses Gesetz findet, soweit in ihm nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, keine Anwendung auf leitende Angestellte. Leitender Angestellter ist, wer nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder im Betrieb
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zur selbständigen Einstellung und Entlassung von im Betrieb oder in der Betriebsabteilung beschäftigten Arbeitnehmern berechtigt ist oder
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Generalvollmacht oder Prokura hat und die Prokura auch im Verhältnis zum Arbeitgeber nicht unbedeutend ist oder
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regelmäßig sonstige Aufgaben wahrnimmt, die für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens oder eines Betriebs von Bedeutung sind und deren Erfüllung besondere Erfahrungen und Kenntnisse voraussetzt, wenn er dabei entweder die Entscheidungen im Wesentlichen frei von Weisungen trifft oder sie maßgeblich beeinflusst; dies kann auch bei Vorgaben insbesondere aufgrund von Rechtsvorschriften, Plänen oder Richtlinien sowie bei Zusammenarbeit mit anderen leitenden Angestellten gegeben sein.
(4) Leitender Angestellter nach Absatz 3 Nr. 3 ist im Zweifel, wer
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aus Anlass der letzten Wahl des Betriebsrats, des Sprecherausschusses oder von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer oder durch rechtskräftige gerichtliche Entscheidung den leitenden Angestellten zugeordnet worden ist oder
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einer Leitungsebene angehört, auf der in dem Unternehmen überwiegend leitende Angestellte vertreten sind, oder
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ein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt erhält, das für leitende Angestellte in dem Unternehmen üblich ist, oder,
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falls auch bei der Anwendung der Nummer 3 noch Zweifel bleiben, ein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt erhält, das das Dreifache der Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch überschreitet.
08.02.2006 um 00:13 Uhr
Hallo evidence,
ich gehe mal davon aus, dass euer Betrieb eher klein ist und das keiner von euch die dreifache Bezugsgröße, sprich ein Jahresgehalt von 3 x 25.800 € erhält. Auch wir haben Abteilungsleiter die zwar nicht " Leitend " aber fast das Jahresgehalt bekommen. Wenn es sich um eine Filiale handelt, wo einer mal eben als Firmenleiter eingesetzt worden ist, kann er natürlich sich bewerben. Ob er aber bei einer Persönlichkeitswahl die nötigen Stimmen erhält, ist fraglich. Gesellschafter oder Geschäftsführer eines Unternehmens, dürfen natürlich nicht pasiv oder aktiv an der Wahl teilnehmen. Gruß....Rolli
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