Erstellt am 13.02.2006 um 10:16 Uhr von Werner
Erstellt am 13.02.2006 um 11:04 Uhr von fayence
Meli,
der Wahlvorstand wird durch die WAHLBERECHTIGTEN Arbeitnehmers eines Betriebs gestellt - §16 BetrVG.
Darin ist doch schon die Antwort auf Deine Frage enthalten.