Erstellt am 27.02.2006 um 13:23 Uhr von w-j-l
Auf gar keinen.
..... aber Du kannst natürlich, wenn Du jemanden findest der so etwas veröffentlichen will, über Dich selbst berichten lassen, und darüber dass Du im BR bist. Das fällt dann sicherlich unter Rede- und Pressefreiheit.
Erstellt am 27.02.2006 um 13:32 Uhr von Andreas Skowronek
Richtig.
Laut Bundesarbeitsgericht darf der BR nur dann an die Presse herantreten, wenn er sich gegen in den Medien erhobener Anwürfe des Arbeitgebers wehren will. Kurzum: Aktive Pressearbeit bleibt dem BR untersagt. Das BAG beschränkt ihn auf "reaktive Pressearbeit".
Aber warum schreibt ihr nicht selbst? Etwa in einem Weblog. Weblog? Hier ein Beispiel: www.37sechsBlog.de
Dieses "Internettagebuch" verdankt seinen Namen dem § 37 Absatz 6 BetrVG (Schulungsanspruch des BR) und wendet sich an BR, JAV und WA-Mitglieder.
Erstellt am 27.02.2006 um 13:39 Uhr von LUMI
Hallo ,
das können wir uns kaum vorstellen , es gibt doch das Recht auf die Persönlichkeitsentfaltung. Außerdem möchten wir die Presse lediglich davon unterrichten , das wir nun einen BR haben.
LUMI
Erstellt am 27.02.2006 um 15:53 Uhr von packer
hi lumi,
reaktive pressearbeit gilt für den BR des betriebes. was ist aber, wenn die bei euch im betrieb vertretene gewerkschaft an die lokale presse tritt?
dieser weg ist gangbar und hält euch/dich aus dem schußfeld heraus.
gruß,
packer