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Können / dürfen wir als Betriebsrat eine Presseerklärung abgeben?

L
LUMI
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute,

wir haben letzte Woche zum 1. mal in unserer Firma einen Betriebsrat gegründet und möchten nun dieses der Lokalpresse mitteilen. Allerdingswill unser GF dieses nicht.

Auf welchen § können wir uns berufen, wenn wir dieses tun ?

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Community-Antworten (4)

W
w-j-l

27.02.2006 um 14:23 Uhr

Auf gar keinen.

..... aber Du kannst natürlich, wenn Du jemanden findest der so etwas veröffentlichen will, über Dich selbst berichten lassen, und darüber dass Du im BR bist. Das fällt dann sicherlich unter Rede- und Pressefreiheit.

AS
Andreas Skowronek

27.02.2006 um 14:32 Uhr

Richtig. Laut Bundesarbeitsgericht darf der BR nur dann an die Presse herantreten, wenn er sich gegen in den Medien erhobener Anwürfe des Arbeitgebers wehren will. Kurzum: Aktive Pressearbeit bleibt dem BR untersagt. Das BAG beschränkt ihn auf "reaktive Pressearbeit".

Aber warum schreibt ihr nicht selbst? Etwa in einem Weblog. Weblog? Hier ein Beispiel: www.37sechsBlog.de

Dieses "Internettagebuch" verdankt seinen Namen dem § 37 Absatz 6 BetrVG (Schulungsanspruch des BR) und wendet sich an BR, JAV und WA-Mitglieder.

L
LUMI

27.02.2006 um 14:39 Uhr

Hallo ,

das können wir uns kaum vorstellen , es gibt doch das Recht auf die Persönlichkeitsentfaltung. Außerdem möchten wir die Presse lediglich davon unterrichten , das wir nun einen BR haben.

LUMI

P
packer

27.02.2006 um 16:53 Uhr

hi lumi,

reaktive pressearbeit gilt für den BR des betriebes. was ist aber, wenn die bei euch im betrieb vertretene gewerkschaft an die lokale presse tritt? dieser weg ist gangbar und hält euch/dich aus dem schußfeld heraus.

gruß, packer

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