Erstellt am 16.07.2009 um 09:35 Uhr von Rapper
Was für eine Hauptversammlung?
Bitte etwas mehr dazu.
MfG
Erstellt am 16.07.2009 um 09:51 Uhr von Immie
@misterBR
Meinst du die Jahreshauptversammlung einer Aktiengesellschaft?
Erstellt am 16.07.2009 um 11:43 Uhr von Kölner
@misterBR
Vom BR darf keiner an der HV teilnehmen. Originär gehören die Anteilseigner (Aktionäre), der Vorstand und der Aufsichtsrat (entweder gemäß DrittelbG oder MitbestG) in die HV.
Wenn zufällig nach demokratischen Prinzipien ein BRM zum AR-Mitglied gewählt worden ist, dann ist er automatisch dabei.
Erstellt am 16.07.2009 um 19:02 Uhr von Rotimker
Wenn du ein Betriebsräte Versammlung dann ist nur BR Vorsitzender und Stellvertreter wenn kein Ausschuss vorhanden ist.
in BR WiKi zu lesen..
Die Betriebsräteversammlung besteht aus den Mitgliedern des Gesamtbetriebsrats und den Betriebsratsvorsitzenden und deren Stellvertreter der einzelnen Betriebsräte. Auch sind die weiteren Betriebsausschussmitglieder teilnahmeberechtigt. Aus Betriebsräten ohne Betriebsausschuss sind der Betriebsratsvorsitzende und sein Stellvertreter teilnahmeberechtigt. Besteht der Betriebsrat nur aus einer Person so ist diese teilnahmeberechtigt.